Die Vorsitzende der NRWSPD und der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, erklärte zu den heutigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs in Münster:
“Die SPD in Nordrhein-Westfalen respektiert die Entscheidungen der NRW-Verfassungsrichter. Sowohl bei der Festlegung des Wahltermins als auch bei der Abschaffung der Stichwahl ging es um die Überprüfung verfassungsrechtlicher Grenzen, die aus unserer Sicht überschritten wurden. Dies vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen, war politisch geboten. Gleichwohl sagen wir: Nicht alles was die Verfassung zulässt, ist auch politisch in Ordnung. Die große Mehrheit der Menschen in NRW will keinen weiteren Wahltermin, der die Steuerzahler auch noch 42 Millionen Euro zusätzlich kostet. Das belegen Umfragen. Und weit über 50.000 Bürgerinnen und Bürger aus Nordrhein-Westfalen haben sich inzwischen auf Unterschriftenlisten gegen einen isolierten Termin für die Kommunalwahl am 30. August ausgesprochen. Festzuhalten bleibt auch, dass die Prozessvertreter der Landesregierung in der mündlichen Anhörung in Münster einräumen mussten, Innenminister Wolf habe bei der Festlegung der Wahltermine stillos gehandelt und erprobte parlamentarische Spielregeln missachtet.
Es ist bedauerlich, dass die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber mit der Abschaffung der Stichwahl einen sehr weiten Ermessensspielraum bei der Wahlgesetzgebung zugebilligt haben. Als SPD in NRW halten wir an der Auffassung fest, dass eine Stichwahl notwendig ist, um ausdrücklich die demokratische Legitimation der zu wählenden Bürgermeister und Landräte zu stärken. Dass diese Sorge vor einer Aushöhlung der kommunalen Demokratie nicht von der Hand zu weisen ist, hat der Verfassungsgerichtshof ausdrücklich gewürdigt. Schließlich hat er den Gesetzgeber angehalten, die Wahlverhältnisse darauf im Blick zu behalten, ob der erforderliche Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig gesichert ist. Auch daher ist sich die SPD zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen einig, dass wir gemeinsam nach der Landtagswahl 2010 die Stichwahl gesetzlich wieder einführen werden.”
Am kommenden Dienstag, den 26. Mai, entscheidet der Verfassungsgerichtshof über die von der SPD und den Grünen eingereichte Klage gegen den Kommunalwahltermin.
Ganz gleich, wie das Urteil letztlich ausfallen wird: Die Unterschriftenaktion der NRWSPD für eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl war ein überwältigender Erfolg. 45 000 Bürgerinnen und Bürger setzten mit ihrer Unterschrift ein Zeichen gegen die unverantwortliche Verschwendung von Steuergeldern und eine willkürliche Auslegung von Gerichtsurteilen, die einzig den Interessen der beiden Regierungsparteien CDU und FDP gerecht wird. 45 000 Menschen haben gezeigt, dass sie das mit sich nicht machen lassen wollen. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens will keinen zusätzlichen Wahltermin im Sommer.
Der Kommunalwahltermin war von der Landesregierung per Ministererlass auf den 30. August gelegt worden, nachdem in einem ersten Verfahren die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl für verfassungswidrig erklärt worden war. Außerdem entscheidet der Gerichtshof in Münster zugleich, ob es bei der Wahl für das Amt von Bürgermeistern und Landräten Stichwahlen geben soll.

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Jetzt steht es fest: Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof verhandelt am 5. Mai ab 10.30 Uhr über die zwei Klagen von SPD und Grünen gegen die Kommunalwahl am 30. August und den Wegfall der Stichwahlen. In beiden Verfahren solle voraussichtlich noch im Mai eine Entscheidung verkündet werden, teilte das Gericht am Freitag in Münster mit.
SPD und Grüne wollen den Wegfall der Stichwahlen kippen und eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September erstreiten.
Zur Diskussion um die Münsteraner Verfassungsrichter erklärt der Generalsekretär der NRWSPD, Michael Groschek:

“Die SPD in Nordrhein-Westfalen respektiert die Unabhängigkeit des NRW-Verfassungsgerichtshofs. Wir unterstützen ausdrücklich die jüngste Stellungnahme des Präsidenten des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams. Die bisherige “tradierte richterliche Anstandspflicht” zu parteipolitischen Aktivitäten von Verfassungsrichtern in Nordrhein-Westfalen hat sich bewährt.
Zwei Verfassungsrichter haben in diesem Sinne für sich entsprechende Entscheidungen getroffen und Konsequenzen gezogen.
Es ist vor diesem Hintergrund zwingend, dass nun auch Frau Dauner-Lieb ihre politische Befangenheit erklärt und daraus die notwendigen Konsequenzen zieht.”

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Die NRWSPD klagt zusammen mit den Grünen vor dem Landesverfassungsgerichtshof in Münster gegen den von der Landesregierung für den 30. August festgelegten Kommunalwahltermin.
Vertreten werden die Kläger durch den Münsteraner Verfassungsrechtler Bodo Pieroth. Pieroth sieht den Ausweich-Termin im August als verfassungsrechtlich sehr kritisch an. Die Verfassungsrechtler hatten in dem vorausgegangen Urteil, dass die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl ausschloss, auf den besonderen Stellenwert einer hohen Wahlbeteiligung hingewiesen, so Pieroth. Der Gesetzgeber müsse demnach ein eminentes Interesse an einer hohen Wahlbeteiligung haben, die zu einer größeren Legitimierung der gewählten Vertreter führe und so die Demokratie stärke. Mit einem Wahltermin kurz nach den Sommerferien ist dies nicht gegeben, da dann eine niedrige Wahlbeteiligung zu erwarten sei. Traditionell ist die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen geringer als bei Bundestagswahlen. Mit einer Zusammenlegung der Wahlen kann man deshalb mehr Menschen zur Stimmabgabe für die Kommunalwahl motivieren.
Eine unerträgliche Zumutung für die Bürgerinnen und Bürger ist auch die immense Verschwendung von Steuergeldern, die mit dem Wahltermin im August einhergeht. Die CDU/FDP-Landesregierung widerspricht sich selbst, wenn sie nun die Kommunalwahl für August anberaumt. Denn zuvor waren ihre wesentlichen Argumente für die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl der Wegfall eines dritten Wahltages in diesem Jahr und die damit verbundenen Kostenersparungen. Dazu schreibt die NRZ heute: “Beim Versuch, diesen Doppelwahltag (Bundestags- und Kommunalwahl, A.d.R.) zu verhindern, haben sich CDU und FDP verrannt. Sie wollten weniger Wahltage, produzierten aber einen mehr.”
Ein weiteres Problem besteht in der juristisch nicht korrekten Anberaumung des neuen Wahltermins. Dieser wurde nämlich am Parlament vorbei durch einen Erlass des Innenminsters Ingo Wolf festgelegt. Das ist so nur in sehr engen zeitlichen Grenzen von maximal vier Wochen vor dem Ende der Legislaturperiode möglich, aber generell erst ab 2014, wenn das neue Kommunalwahlgesetz greift. Damit war Wolfs Vorgehensweise unzulässig. Der Kölner Stadtanzeiger kommentiert zu diesem Punkt: “Sollte das Verfassungsgericht auch diesmal gegen die Landesregierung entscheiden, wäre Innenminister Ingo Wolf im Kabinett nicht mehr tragbar. Mit der Parole ‘Augen zu und durch’, die bisher im Pannen-Kabinett von Ministerpräsident Rüttgers galt, wäre dann kein Staat mehr zu machen”.
Höchst problematisch ist auch, dass CDU und FDP mit der Entscheidung des Wahltermins bewusst auf eine niedrige Wahlbeteiligung zu setzen scheinen. Der Kölner Stadtanzeiger verweist auf Vermerke aus dem Innenministerium, “wonach bereits im Jahr 2007 die Generalsekretäre der Regierungsparteien, Hendrik Wüst (CDU) und Christian Lindner (FDP), eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 als politisch nicht erstrebenswert bezeichnet hatten”. Hier wird für den Verfassungsrechtler Bodo Pieroth wiederum das Verbot der Willkür interessant: Der Wahltermin muss fernab jeglicher parteipolitischer Interessen geprüft und vernünftig gewählt werden. Willkür liegt vor, wenn der Termin nachweislich aus parteipolitischen Erwägungen heraus festgelegt wurde.

42millionen.de heißen die Seiten der Grünen gegen den Kommunalwahltermin am 30. August. Auch die Grünen fordern eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September. Unter dem Motto “42 Millionen können mehr! Verändern statt verschleudern” beziehen sie Standpunkt: “Wer sich seine billigen Manöver so viel kosten lässt wie CDU und FDP, der verpulvert nicht nur sinnlos Geld, der schädigt damit auch Demokratie und fördert Politikverdrossenheit”, heißt es dort.
Neben den Hintergründen und einem Blog zu den laufenden Ereignissen finden sich interessante und witzige Features: kleine Abstimmungen zu Fragen wie “hat die CDU Prozessbetrug begangen?” oder etwa die zehn besten Zitate aus der Sondersitzung im Landtag zum Thema. Sehr hübsch auf Platz 3 Horst Becker von den Grünen mit “Nach ihrer Argumentation könnte Schalke behaupten, es sei gestern im Pokal eine Runde weiter gekommen”. Auch die Vorsitzende der NRWSPD, Hannelore Kraft, darf nicht fehlen mit dem Zitat “Egal, ob dieser Minister in guter oder schlechter Verfassung ist - er bewegt sich selten auf dem Boden unserer Verfassung”.
42millionen.de fordert zum Mitmachen auf und fragt: “Was lässt sich mit 42 Millionen alles bewegen?” Hier kann jeder seinen Vorschlag zum besseren Einsatz dieser sinnlos ausgegebenen Unsumme posten: Von der Unterstützung kleiner Vereine bis zur Straßensanierung reichen die Vorschläge.
Die Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann, haben am 16.03.2009 eine gemeinsame Klage beider Fraktionen beim NRW-Verfassungsgerichtshof gegen die von CDU und FDP beschlossene Abschaffung der kommunalen Stichwahl in Nordrhein-Westfalen angekündigt. In der Normenkontrollklage werden die Fraktionen vom Verfassungsrechtler Prof. Dr. Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vertreten.
Prof. Dr. Martin Morlok zur Begründung der Klage vor NRW-Verfassungsgerichtshof gegen die Abschaffung der Stichwahl:
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Kraft erklärte dazu:
“Die SPD hat die Abschaffung der Stichwahl von Beginn an als undemokratisch und als Trickserei beim Wahlrecht abgelehnt.” In seinem Urteil zur verfassungswidrigen Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl am 7. Juni habe der Verfassungsgerichthof ausdrücklich betont, dass eine hohe Wahlbeteiligung zu einer hohen Legitimation der Gewählten führe. Dies sei ein Ziel mit Verfassungsrang. Am jetzt vorgesehenen Wahltag, dem 30. August, zwei Wochen nach den Sommerferien und vier Wochen vor der Bundestagswahl, werde die Wahlbeteiligung jedoch ganz besonders niedrig sein, warnte die SPD-Fraktionsvorsitzende. Kraft: “Angesichts der neuen Rechtsprechung des VGH und der erneuten Manipulation des Wahltermins halten wir deshalb eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abschaffung der Stichwahl für geboten. Es ist ein Legitimationsdefizit zu befürchten, weil vielfach Bürgermeister und Landräte auch dann ins Amt gelangen können, obwohl die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler nicht für sie gestimmt haben.”
‘Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen klagen vor NRW-Verfassungsgerichtshof gegen Abschaffung der Stichwahl’ weiterlesen
Landesregierung nimmt den Bürger nicht ernst!
Anlässlich eines Referats auf der Sitzung des Landesparteirates der NRWSPD am 7. März 2009 forderte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler NRW (BdSt NRW), Georg Lampen, die Landesregierung auf, den Termin der Kommunalwahl mit dem der Bundestagswahl am 27. September zusammen zu legen.
Der von der Landesregierung festgesetzte gesonderte Wahltermin am 30. August werde von der überwiegenden Mehrheit der Steuerzahler wegen der damit verbundenen zusätzlichen Kosten abgelehnt. Nach Berechnungen des Statistischen Ausschusses des Deutschen Städtetages und einer Vollkostenrechnung der Stadt Dortmund geht der BdSt NRW davon aus, dass die Mehrkosten rund 40 bis 42 Millionen Euro betragen. Zudem seien drei Wahlgänge eine unnötige Zumutung für die Bürger und die verantwortlichen Wahlorganisatoren.
Entschieden wies Lampen die Behauptung einiger Politiker zurück, die Bürger könnten bei einer Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl nicht zwischen Bundesthemen und kommunalen Themen unterscheiden. Dies sei eine Missachtung und Verhöhnung des Bürgers als Volkssouverän, denn die letzte gemeinsame Wahl 1994 habe sehr wohl gezeigt, dass zwischen beiden Wahlen differenziert entschieden worden ist. Dies zeigen die jeweils unterschiedlichen Wahlergebnisse für die Parteien bezogen auf die Bundestagswahl und Kommunalwahl.
Referat des Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler NRW, Georg Lampen, vor dem Parteirat der NRWSPD