Zu den Konsequenzen der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen erklärte Guntram Schneider, der Vorsitzende des DGB NRW, heute in Düsseldorf:
„Sinnvoll ist es jetzt, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27.September zu koppeln. Einen zusätzlichen Wahltermin Ende August dagegen lehne ich ab. Dies wäre nicht nur angesichts der Wirtschaftskrise eine unverantwortliche Verschwendung von öffentlichen Mitteln, sondern auch eine große Belastung für die Beschäftigten in den Kommunen, die schon zwei Wahlen im Juni und im September organisieren müssen. Deshalb appelliere ich an die Landesregierung bei der Festlegung eines neuen Termins auch darauf Rücksicht zunehmen, dass den Beschäftigten in den Kommunen ein neuer Wahltermin unmittelbar nach der Sommerpause nicht zuzumuten ist.“
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