„Die SPD-Fraktion hat eine erste Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofes NRW zum Kommunalwahltermin vorgenommen. Für uns ist danach klar: Gegen den jetzt von der Landesregierung vorgesehen Wahltermin am 30. August 2009 gibt es massive rechtliche Bedenken. Die Regierung Rüttgers provoziert weitere juristische Verfahren in Zusammenhang mit der Kommunalwahl. Klagen und Wahlanfechtungen von Bürgern, Kandidaten, Parteien, Städten und Gemeinden sind vorprogrammiert“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Er kündigte an, dass die SPD-Fraktion eine Sondersitzung des Landtags zu dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) NRW beantragen werde.
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