Zur Ankündigung von Innenminister Wolf, die Kommunalwahl am 30. August stattfinden zu lassen, erklärt Michael Groschek, Generalsekretär der NRWSPD:
„Nachdem das Landesverfassungsgericht die Vorverlegung der Kommunalwahl auf die Europawahl für verfassungswidrig erklärt hat, geht die Wahltrickserei von CDU und FDP jetzt in die zweite Runde.
Das werden wir nicht zulassen. Wir werden mit Unterschriftenaktionen auf der Straße und im Internet (www.nrwspd.de) Druck auf die Landesregierung ausüben, die Kommunal- mit der Bundestagswahl zusammenzulegen.
Der Wahltermin am 30. August würde mindestens 42 Millionen Euro Mehrkosten verursachen. Wir fordern den Bund der Steuerzahler auf, sich öffentlich für die Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl einzusetzen, um der drohenden Vergeudung einen Riegel vorzuschieben.“
Zu den Konsequenzen der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen erklärte Guntram Schneider, der Vorsitzende des DGB NRW, heute in Düsseldorf:
„Sinnvoll ist es jetzt, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27.September zu koppeln. Einen zusätzlichen Wahltermin Ende August dagegen lehne ich ab. Dies wäre nicht nur angesichts der Wirtschaftskrise eine unverantwortliche Verschwendung von öffentlichen Mitteln, sondern auch eine große Belastung für die Beschäftigten in den Kommunen, die schon zwei Wahlen im Juni und im September organisieren müssen. Deshalb appelliere ich an die Landesregierung bei der Festlegung eines neuen Termins auch darauf Rücksicht zunehmen, dass den Beschäftigten in den Kommunen ein neuer Wahltermin unmittelbar nach der Sommerpause nicht zuzumuten ist.“