Rede der Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Hannelore Kraft vor dem Landtag NRW

Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW respektieren - Kommunalwahl am 27. September 2009 durchführen - Landtag muss rechtliche Klarheit herstellen in Verbindung mit Verfassung achten - Mehr Demokratie wagen!

Rede der Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Hannelore Kraft
Anlässlich der Sondersitzung Plenum am 4. März 2009

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,
der Landtag muss sich heute in einer Sondersitzung mit dem Thema
Kommunalwahltermin befassen. Anlass ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, wie es bisher in Nordrhein-Westfalen noch nicht vorgekommen ist: Ein Landesgesetz wurde in einem zentralen Punkt als nichtig verworfen, weil es das Demokratieprinzip verletzt. Gleichzeitig muss der Landtag über die Absicht von Regierung und Koalition debattieren, dieses Urteil zu ignorieren und bei der Festlegung des Kommunalwahltermins weiter zu tricksen, um sich einen politischen Vorteil zu verfassen.

Sie wollten ursprünglich die Kommunalwahl Anfang Juni durchführen, sodass zwischen Wahl und Amtsantritt der Ratsmitglieder viereinhalb Monate gelegen hätten. Das hat der VGH Ihnen verboten. Jetzt wollen Sie die Wählerinnen und Wähler zwei Wochen nach den Sommerferien und vier Wochen vor der Bundestagswahl zu einer separaten Kommunalwahl rufen - wissend, dass das zu einer dramatisch niedrigen Wahlbeteiligung führt. Den Kommunen werden Mehrkosten von 42 Millionen Euro entstehen - das haben Sie selbst bei Gericht vorgetragen. Und: Dieser Wahltermin ist wiederum rechtlich umstritten - Klagen und Wahlanfechtungen sind vorprogrammiert.Anrede,

Wahlrechtsfragen sind immer besonders sensibel. Parteien, Fraktionen oder Regierungen, die Änderungen des Wahlrechtes betreiben, stehen dabei zu Recht unter aufmerksamer Beobachtung. Sie müssen ihr Vorhaben sorgfältig prüfen und begründen. Eine Manipulation des Wahlrechtes mit dem Ziel, sich selbst oder seiner Partei entgegen den demokratischen Regeln einen Vorteil zu verschaffen, ist ein besonders verwerflicher Verstoß gegen unsere Verfassung.

Darum gab es über lange Jahre auch eine geübte Tradition in diesem Haus, Wahlrechtsfragen nach Möglichkeit im Konsens zwischen Regierung und Opposition zu regeln. Niemand sollte in den Verdacht geraten, seine Mehrheit auszunutzen und damit der Demokratie zu schaden. Ich erwähne ausdrücklich: Dieser guten Tradition folgend haben wir gerade gemeinsam im Konsens die Änderung der Einteilung der Landtagswahlkreise vorgenommen. Leider hat die Koalition aber bisher alle Fragen des Kommunalwahlrechtes im Alleingang und im Konflikt mit der Opposition geregelt: Ich erinnere an die Abschaffung der Stichwahl, die Weigerung, eine wirksame Sperrklausel zu installieren und eben das verfassungswidrige Vorziehen des Kommunalwahltermins in diesem Jahr.

Wir begrüssen außerordentlich, dass der VGH mit dem Urteil eine klare Grenze gezogen hat, was eine Parlamentsmehrheit darf und was nicht. Wir alle sind verpflichtet worden, die Willensäußerungen der Wählerinnen und Wähler zu respektieren, ernst zu nehmen und ohne Verzögerungen umzusetzen. Professor Morlock hat es bei der mündlichen Verhandlung in Münster auf den Punkt gebracht: Wer das Volk fragt, der muss auch auf seine Antwort hören und darf sie nicht für viereinhalb Monate unbeachtet zu Seite legen. Diese Rechtsauffassung hat der VGH mit seinem Urteil eindrucksvoll bestätigt.

Das Urteil des VGH ist richtungweisend. Es nutzt der Demokratie und stärkt die Bürgerinnen und Bürger als Souverän gegenüber den Parlamenten und der Regierung. Ich wünsche mir, dass auch die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung die politische Einsichtsfähigkeit entwickeln werden, diese Bedeutung des Urteils anzuerkennen. Bisher fehlt es da noch. Herr Kollege Stahl, warum haben Sie nicht die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet, statt sich in eine Kritik der Richter zu flüchten? Sie haben den erforderlichen Respekt vor dem Verfassungsgerichthof vermissen lassen. Dabei bietet das Urteil genügend Anlass, um über mögliche eigene Fehler nachzudenken. Ihre Stellungnahme war stattdessen geprägt von Selbstgerechtigkeit. Darauf passt genau der Vorwurf, den Bert Gerhards gestern im Kölner Stadt-Anzeiger ausgesprochen hat: Aus Ihren Worten sprach die “Arroganz der Macht”.

Anrede,
gerade wir, als vom Volk gewählte Politikerinnen und Politiker, sind verpflichtet, seinen Auftrag gewissenhaft zu erfüllen. Wir dürfen Wahlen und Wahltermine nicht zum Spielball politischer Interessen machen. Das gilt auch und gerade in Zeiten wie diesen. Wenn Herr Kollege Wüst kritisiert, dass die SPD sich angesichts der Krise in der Wirtschaft mit Wahlrechtsfragen befasst, dann setze ich dagegen: Wer auch nur den Verdacht nährt, er wolle das Wahlrecht manipulieren, der setzt das Vertrauen der Menschen in die Demokratie aufs Spiel. Und wer in einer Krisensituation wie heute das Vertrauen in die Politik beschädigt, der handelt unverantwortlich.

Franz Müntefering hat Recht, wenn er von ‘Beugung der Demokratie’ spricht. Äußerungen aus Ihren eigenen Reihen unterstreichen dies. Ich zitiere für alle anderen den FDP-Kreisvorsitzenden von Bochum, Jens Lücking. Laut ruhrnachrichten.de vom 24. Februar hat er gesagt: “Bei drei Wahlen in einem Jahr werden die Bürger müde sein. Hierdurch sind die kleineren Parteien in der Vergangenheit immer begünstigt worden.”

Herr Innenminister, ich frage Sie: Geht es Ihnen darum bei der Terminierung auf den 30. August? Wollen Sie Ihrer Partei einen Vorteil verschaffen durch eine niedrige Wahlbeteiligung?

Wenn Sie die Berichte und Kommentare der letzten Tage aufmerksam lesen, dann wird deutlich: Es wird erkannt, dass Sie getrickst haben und weiter tricksen wollen. Die aktuellen Umfragen zeigen: Eine klare Mehrheit der Wählerinnen und Wähler will eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl. 68 Prozent aller Befragten bei einer WDR-Umfrage sind für die Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl - selbst bei den CDU-Wählern 67 Prozent und bei den FDP-Wählern sogar 73 Prozent.

Anrede,
Sie haben heute die Chance, dieses Bild zu korrigieren. Diesen Weg hat auch der VGH gewiesen: Er hat ausdrücklich Ihre Absicht, die Absicht der Fraktionen von CDU und FDP, unterstützt, mit der Zusammenlegung von Wahlen eine höhere Wahlbeteiligung zu erreichen. Und - ich will gerne noch einmal aus Ihrem eigenen Gesetzentwurf im letzten Jahr zitieren: “Ein dritter Wahltermin im Jahr 2009 nach der Sommerpause ausschließlich für die allgemeinen Kommunalwahlen zusätzlich zur Europawahl und zur Bundestagswahl birgt die Gefahr einer für die Demokratie unerfreulichen geringeren Wahlbeteiligung und ist wegen der damit verbundenen zusätzlichen Belastungen nicht vertretbar …”. Genau so sehen es die Menschen in NRW auch.

Der VGH setzt aber noch einen neuen Akzent: Das Ziel einer höheren Wahlbeteiligung durch Zusammenlegung von Wahlen hat für ihn sogar Verfassungsrang, weil es zu einer höheren demokratischen Legitimation der Gewählten führt. Für mich ist das die entscheidende Aussage des Urteils: Mit einer höheren Wahlbeteiligung stärken wir die demokratische Legitimation der Gewählten und tragen damit dem Demokratieprinzip unserer Verfassung stärker Rechnung. Wir alle sollten uns an dieser Vorgabe des VGH orientieren und sie zum Maßstab der Entscheidung über Wahltermine machen. Das ist auch ein der zentrale Punkt in unserem Antrag “Verfassung achten - Mehr Demokratie wagen”, über den gleich abgestimmt wird.

Anrede,
auch der Umkehrschluss gilt: Eine niedrigere Wahlbeteiligung schwächt die demokratische Legitimation der Gewählten. Die Verfassungsorgane sind darum gehalten, eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu ermöglichen. Darum darf keine Fraktion oder Partei und schon gar nicht die Landesregierung darauf hinwirken, dass eine niedrigere Wahlbeteiligung eintritt. Und niemand bezweifelt, dass durch die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl eine wesentlich höhere Wahlbeteiligung eintreten würde. Die Zahlen sprechen für sich: 1994 gab es eine kombinierte Wahl mit einer Beteiligung von 81,7 Prozent. Ähnlich hoch war die Beteiligung an Bürgermeisterwahlen, die mit der Bundestagswahl 2005 zusammen durchgeführt wurden. Die Beteiligung an den Kommunalwahlen 1999 und 2004 fiel dagegen mit rund 55 Prozent deutlich niedriger aus. Ich halte noch einmal fest: Wenn wir beide Wahlen kombinieren, wird nach aller Erfahrung die Wahlbeteiligung um knapp 50 Prozent höher ausfallen.

Das bedeutet für die Kommunalpolitiker: Sie können eine weitaus höhere demokratische Legitimation erfahren, wenn sich viele Menschen zusätzlich an der Wahl beteiligen. Wir alle beklagen doch immer die niedrige Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen - hier gibt es die Möglichkeit, zumindest in diesem Jahr eine viel höhere Beteiligung zu erreichen.

Hinzu kommt: Mit der Abschaffung der Stichwahl hatten Sie vorher schon dafür gesorgt, dass die demokratische Legitimation der direkt gewählten Kandidatinnen und Kandidaten erheblich geschmälert wird. Sie müssen keine Mehrheit mehr bei den Wählerinnen und Wählern gewinnen. Eine relative Mehrheit reicht aus - die unter Umständen weit unter 50 Prozent liegen kann. Wenn jetzt auch noch eine niedrige Wahlbeteiligung dazukommt, dann wird das zu einer unverantwortbaren Belastung für die Demokratie.

Anrede,
wer immer eine Zusammenlegung der Wahlen ablehnt, muss dafür ganz zwingende Gründe haben. Ich sehe diese Gründe nicht - im Gegenteil: Ich sehe nur Vorteile durch eine Zusammenlegung. Wir ersparen den Kommunen einen kostenträchtigen Wahltag, wir entlasten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, wir ersparen den Wählerinnen und Wählern einen dritten Wahltermin innerhalb weniger Monate. Das alles liegt offen auf der Hand. Ihr Argument für getrennte Wahltermine ist, dass die Bundestagwahl die Kommunalwahl überlagert würde und damit die kommunalen Themen und die kommunalen Kandidatinnen und Kandidaten nicht mehr wahrgenommen würden.

Das Beispiel der Kommunalwahl 1994 zeigt, das sehr differenziert gewählt wird. Ich wage darum die Gegenbehauptung: In der Zusammenlegung liegt eine große Chance für die Kommunalpolitik. Das allgemeine Interesse an politischen Fragen wächst in der Zeit vor einer Bundestagswahl. Dadurch wird es möglich, auch diejenigen Menschen zu erreichen, die sich sonst eher für die Bundespolitik interessieren. Sie können dann auch für kommunale Themen interessiert und gewonnen werden. Ob wir diese Chance nutzen, liegt an uns, an den Parteien und den Politikerinnen und Politikern vor Ort.

Natürlich ist der Informationsstand über kommunale Themen bei den Menschen unterschiedlich - das ist übrigens bei Landes-, Bundes- und Europathemen nicht anders. Sie dürfen doch nicht eine niedrigere Wahlbeteiligung geradezu anzustreben, damit sich nur bestens informierte Wähler beteiligen! Der Bürgermeister von Schermbeck, Ernst-Christoph Grüter von der CDU, trifft es auf den Punkt mit seinem Satz “Man sollte die Bevölkerung nicht für blöd halten”. Unser demokratisches System sieht allgemeine und gleiche Wahlen vor. Jede und jeder, die wählen geht, ist wichtig und stärkt die demokratische Legitimation der Gewählten. Dieses Prinzip müssen gerade wir als gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter verteidigen.

Anrede,
Herr Ministerpräsident, ich will nicht glauben, dass Sie sehenden Auges die Chance für eine sehr hohe Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl vorbei gehen lassen wollen. Viele Stimmen von Ihrer kommunalen Basis zeigen, dass dort anders gedacht wird. Ich will nur einige nennen: Der stellvertretende Bürgermeister der Stadt Neuss, Thomas Nickel von der CDU, sieht in der Zusammenlegung mit der Bundestagswahl eine große Chance für eine hohe Wahlbeteiligung und im isolierten Wahltermin einen Affront gegen Bürger und Steuerzahler. Der Vorsitzende der CDU in Dortmund spricht sich als Konsequenz aus dem Urteil dafür aus, “dass man Bundestags- und Kommunalwahlen jetzt auf einen Tag legen sollte”. Der CDU-Bürgermeister von Grevenbroich, Axel Prümm, droht Ihnen gar mit einer Klage, weil Sie ihm Mehrkosten auferlegen. Er sagt: “Wir kämpfen um jeden Euro und jeden Eimer Farbe für einen Kindergarten. Geld so zu verbraten halte ich nicht für richtig … .” Der FDP-Vorsitzende von Halle, Klaus Peter Kunze, sieht “die Gefahr, dass bei drei Wahlgängen in so kurzer Zeit der Wahlmüdigkeit der Bürger Vorschub geleistet wird”.

Dieses Unbehagen drückt sich auch mehr und mehr in den Kommentaren der Zeitungen aus. Die Befürchtung ist: Sie haben sich verrannt und finden jetzt nicht die Gelegenheit, da wieder heraus zu kommen. Angst vor einem Gesichtsverlust darf aber nicht das Handeln der Politik bestimmen. Ein positives Beispiel für eine Korrektur von Fehlentscheidungen haben Sie doch gerade selbst gegeben: Die Wiederaufstockung der Mittel für die Obdachlosenhilfe.

Anrede,
ich werbe heute für einen Neuanfang im Interesse der Demokratie. Lassen Sie uns die Debatte der letzten Wochen beenden. Wir sollten zusammen dafür kämpfen, die gemeinsame Kommunal- und Bundestagswahl am 27. September zu einem Erfolg für die demokratische Kultur in unserem Land zu machen. Ein engagierter und fairer Wahlkampf, ein starkes Interesse der Wählerinnen und Wähler an Bundes- und Kommunalpolitik, eine hohe Wahlbeteiligung - dafür tragen wir gemeinsam Verantwortung. Wir sind zur Zusammenarbeit bereit, damit wir diese Herausforderung gemeinsam meistern können.

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