Wir lassen den Kommunalwahltermin juristisch prüfen

“Gegen den heute von Innenminister Wolf per Erlass festgelegten Kommunalwahltermin am 30. August gibt es von Rechtswissenschaftlern massive rechtliche Bedenken. Für uns steht es deshalb außer Frage, dass wir die Vorbehalte juristisch prüfen lassen werden”, kündigte Ralf Jäger, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, an. Bei dem neuen Kommunalwahltermin handele es sich um eine weitere unverschämte Wahltrickserei der Landesregierung, die dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) Nordrhein-Westfalen eindeutig widerspreche. Mit der heutigen Festlegung auf den 30. August nehme Ministerpräsident Rüttgers bewusst weitere juristische Verfahren in Zusammenhang mit der Kommunalwahl in Kauf.

Der VGH habe entschieden, dass die Kommunalwahl im Jahr 2009 noch einmal nach dem alten Recht erfolgen müsse. „Der frühestmögliche Wahltermin nach dem alten Wahlrecht – und übrigens auch nach dem neuen Wahlrecht – ist der 27. September 2009, weil die Wahlperiode der neuen Räte am 21. Oktober 2009 beginnt. Für eine Wahl an diesem Tag und damit für eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl spricht zudem der klare Hinweis des VGH, dass eine höhere Wahlbeteiligung zu einer höheren demokratischen Legitimation der Gewählten führt“, betonte Jäger.

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