Am kommenden Dienstag, den 26. Mai, entscheidet der Verfassungsgerichtshof über die von der SPD und den Grünen eingereichte Klage gegen den Kommunalwahltermin.
Ganz gleich, wie das Urteil letztlich ausfallen wird: Die Unterschriftenaktion der NRWSPD für eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl war ein überwältigender Erfolg. 45 000 Bürgerinnen und Bürger setzten mit ihrer Unterschrift ein Zeichen gegen die unverantwortliche Verschwendung von Steuergeldern und eine willkürliche Auslegung von Gerichtsurteilen, die einzig den Interessen der beiden Regierungsparteien CDU und FDP gerecht wird. 45 000 Menschen haben gezeigt, dass sie das mit sich nicht machen lassen wollen. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens will keinen zusätzlichen Wahltermin im Sommer.
Der Kommunalwahltermin war von der Landesregierung per Ministererlass auf den 30. August gelegt worden, nachdem in einem ersten Verfahren die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl für verfassungswidrig erklärt worden war. Außerdem entscheidet der Gerichtshof in Münster zugleich, ob es bei der Wahl für das Amt von Bürgermeistern und Landräten Stichwahlen geben soll.
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