Beiträge von Dirk
Die Vorsitzende der NRWSPD und der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, erklärte zu den heutigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs in Münster:
“Die SPD in Nordrhein-Westfalen respektiert die Entscheidungen der NRW-Verfassungsrichter. Sowohl bei der Festlegung des Wahltermins als auch bei der Abschaffung der Stichwahl ging es um die Überprüfung verfassungsrechtlicher Grenzen, die aus unserer Sicht überschritten wurden. Dies vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen, war politisch geboten. Gleichwohl sagen wir: Nicht alles was die Verfassung zulässt, ist auch politisch in Ordnung. Die große Mehrheit der Menschen in NRW will keinen weiteren Wahltermin, der die Steuerzahler auch noch 42 Millionen Euro zusätzlich kostet. Das belegen Umfragen. Und weit über 50.000 Bürgerinnen und Bürger aus Nordrhein-Westfalen haben sich inzwischen auf Unterschriftenlisten gegen einen isolierten Termin für die Kommunalwahl am 30. August ausgesprochen. Festzuhalten bleibt auch, dass die Prozessvertreter der Landesregierung in der mündlichen Anhörung in Münster einräumen mussten, Innenminister Wolf habe bei der Festlegung der Wahltermine stillos gehandelt und erprobte parlamentarische Spielregeln missachtet.
Es ist bedauerlich, dass die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber mit der Abschaffung der Stichwahl einen sehr weiten Ermessensspielraum bei der Wahlgesetzgebung zugebilligt haben. Als SPD in NRW halten wir an der Auffassung fest, dass eine Stichwahl notwendig ist, um ausdrücklich die demokratische Legitimation der zu wählenden Bürgermeister und Landräte zu stärken. Dass diese Sorge vor einer Aushöhlung der kommunalen Demokratie nicht von der Hand zu weisen ist, hat der Verfassungsgerichtshof ausdrücklich gewürdigt. Schließlich hat er den Gesetzgeber angehalten, die Wahlverhältnisse darauf im Blick zu behalten, ob der erforderliche Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig gesichert ist. Auch daher ist sich die SPD zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen einig, dass wir gemeinsam nach der Landtagswahl 2010 die Stichwahl gesetzlich wieder einführen werden.”
Die Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann, haben am 16.03.2009 eine gemeinsame Klage beider Fraktionen beim NRW-Verfassungsgerichtshof gegen die von CDU und FDP beschlossene Abschaffung der kommunalen Stichwahl in Nordrhein-Westfalen angekündigt. In der Normenkontrollklage werden die Fraktionen vom Verfassungsrechtler Prof. Dr. Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vertreten.
Prof. Dr. Martin Morlok zur Begründung der Klage vor NRW-Verfassungsgerichtshof gegen die Abschaffung der Stichwahl:
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Kraft erklärte dazu:
“Die SPD hat die Abschaffung der Stichwahl von Beginn an als undemokratisch und als Trickserei beim Wahlrecht abgelehnt.” In seinem Urteil zur verfassungswidrigen Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl am 7. Juni habe der Verfassungsgerichthof ausdrücklich betont, dass eine hohe Wahlbeteiligung zu einer hohen Legitimation der Gewählten führe. Dies sei ein Ziel mit Verfassungsrang. Am jetzt vorgesehenen Wahltag, dem 30. August, zwei Wochen nach den Sommerferien und vier Wochen vor der Bundestagswahl, werde die Wahlbeteiligung jedoch ganz besonders niedrig sein, warnte die SPD-Fraktionsvorsitzende. Kraft: “Angesichts der neuen Rechtsprechung des VGH und der erneuten Manipulation des Wahltermins halten wir deshalb eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abschaffung der Stichwahl für geboten. Es ist ein Legitimationsdefizit zu befürchten, weil vielfach Bürgermeister und Landräte auch dann ins Amt gelangen können, obwohl die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler nicht für sie gestimmt haben.”
‘Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen klagen vor NRW-Verfassungsgerichtshof gegen Abschaffung der Stichwahl’ weiterlesen
Landesregierung nimmt den Bürger nicht ernst!
Anlässlich eines Referats auf der Sitzung des Landesparteirates der NRWSPD am 7. März 2009 forderte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler NRW (BdSt NRW), Georg Lampen, die Landesregierung auf, den Termin der Kommunalwahl mit dem der Bundestagswahl am 27. September zusammen zu legen.
Der von der Landesregierung festgesetzte gesonderte Wahltermin am 30. August werde von der überwiegenden Mehrheit der Steuerzahler wegen der damit verbundenen zusätzlichen Kosten abgelehnt. Nach Berechnungen des Statistischen Ausschusses des Deutschen Städtetages und einer Vollkostenrechnung der Stadt Dortmund geht der BdSt NRW davon aus, dass die Mehrkosten rund 40 bis 42 Millionen Euro betragen. Zudem seien drei Wahlgänge eine unnötige Zumutung für die Bürger und die verantwortlichen Wahlorganisatoren.
Entschieden wies Lampen die Behauptung einiger Politiker zurück, die Bürger könnten bei einer Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl nicht zwischen Bundesthemen und kommunalen Themen unterscheiden. Dies sei eine Missachtung und Verhöhnung des Bürgers als Volkssouverän, denn die letzte gemeinsame Wahl 1994 habe sehr wohl gezeigt, dass zwischen beiden Wahlen differenziert entschieden worden ist. Dies zeigen die jeweils unterschiedlichen Wahlergebnisse für die Parteien bezogen auf die Bundestagswahl und Kommunalwahl.
Referat des Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler NRW, Georg Lampen, vor dem Parteirat der NRWSPD
“Gegen den heute von Innenminister Wolf per Erlass festgelegten Kommunalwahltermin am 30. August gibt es von Rechtswissenschaftlern massive rechtliche Bedenken. Für uns steht es deshalb außer Frage, dass wir die Vorbehalte juristisch prüfen lassen werden”, kündigte Ralf Jäger, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, an. Bei dem neuen Kommunalwahltermin handele es sich um eine weitere unverschämte Wahltrickserei der Landesregierung, die dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) Nordrhein-Westfalen eindeutig widerspreche. Mit der heutigen Festlegung auf den 30. August nehme Ministerpräsident Rüttgers bewusst weitere juristische Verfahren in Zusammenhang mit der Kommunalwahl in Kauf.
Der VGH habe entschieden, dass die Kommunalwahl im Jahr 2009 noch einmal nach dem alten Recht erfolgen müsse. „Der frühestmögliche Wahltermin nach dem alten Wahlrecht – und übrigens auch nach dem neuen Wahlrecht – ist der 27. September 2009, weil die Wahlperiode der neuen Räte am 21. Oktober 2009 beginnt. Für eine Wahl an diesem Tag und damit für eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl spricht zudem der klare Hinweis des VGH, dass eine höhere Wahlbeteiligung zu einer höheren demokratischen Legitimation der Gewählten führt“, betonte Jäger.

Plakat Schluss mit der Wahltrickserei
Die NRWSPD hat heute eine Plakatkampagne für die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl gestartet. Hannelore Kraft, Vorsitzende der NRWSPD, und Michael Groschek, Generalsekretär der NRWSPD, enthüllten bei einem Pressetermin das erste Plakat vor dem Parteihaus in der Kavalleriestraße in Düsseldorf.
In den nächsten Tagen werden rund 10.000 Plakate in ganz NRW geklebt und über 300.000 Postkarten verteilt werden.
Hier das Plakat- und Postkartenmotiv zum herunterladen:
Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW respektieren - Kommunalwahl am 27. September 2009 durchführen - Landtag muss rechtliche Klarheit herstellen in Verbindung mit Verfassung achten - Mehr Demokratie wagen!
Rede der Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Hannelore Kraft
Anlässlich der Sondersitzung Plenum am 4. März 2009
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
der Landtag muss sich heute in einer Sondersitzung mit dem Thema
Kommunalwahltermin befassen. Anlass ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, wie es bisher in Nordrhein-Westfalen noch nicht vorgekommen ist: Ein Landesgesetz wurde in einem zentralen Punkt als nichtig verworfen, weil es das Demokratieprinzip verletzt. Gleichzeitig muss der Landtag über die Absicht von Regierung und Koalition debattieren, dieses Urteil zu ignorieren und bei der Festlegung des Kommunalwahltermins weiter zu tricksen, um sich einen politischen Vorteil zu verfassen.
Sie wollten ursprünglich die Kommunalwahl Anfang Juni durchführen, sodass zwischen Wahl und Amtsantritt der Ratsmitglieder viereinhalb Monate gelegen hätten. Das hat der VGH Ihnen verboten. Jetzt wollen Sie die Wählerinnen und Wähler zwei Wochen nach den Sommerferien und vier Wochen vor der Bundestagswahl zu einer separaten Kommunalwahl rufen - wissend, dass das zu einer dramatisch niedrigen Wahlbeteiligung führt. Den Kommunen werden Mehrkosten von 42 Millionen Euro entstehen - das haben Sie selbst bei Gericht vorgetragen. Und: Dieser Wahltermin ist wiederum rechtlich umstritten - Klagen und Wahlanfechtungen sind vorprogrammiert. ‘Rede der Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Hannelore Kraft vor dem Landtag NRW’ weiterlesen
Zur Vorverlegung des NRW-Tages erklärt Michael Groschek, Generalsekretär der NRWSPD:
„Aufgrund der Weigerung der CDU/FDP-Landesregierung, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl zusammenzulegen, muss der NRW-Tag zwei Monate vorverlegt werden. Eine peinliche Posse für die Regierung Rüttgers. Ein lange angekündigtes Fest fällt dem Machtpoker der Landesregierung zum Opfer. Nicht das Fest, sondern die Kommunalwahl hätte verschoben werden müssen. Und zwar auf den 27. September, den Tag der Bundestagswahl.
Zu den 42 Millionen Euro verschwendeter Steuergelder kommen jetzt zusätzliche Kosten auf die öffentliche Hand und die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu. Die Regierung Rüttgers muss endlich Vernunft annehmen und ihre Taktiererei mit dem Wahltermin beenden!“
Die Bürger Nordrhein-Westfalens sind klar gegen einen separaten Termin für die Kommunalwahl 2009. Angesichts geschätzter Mehrkosten von 40 Millionen Euro halten mehr als zwei Drittel der Wähler (67,7 Prozent) es für „unzumutbar“, wenige Wochen vor der Bundestagswahl am 27. September zusätzlich auch noch die Bürgermeister sowie Stadt- und Gemeinderäte bestimmen zu lassen. Nur 27,8 Prozent der Wähler sagen, die Mehrbelastung müsse in Kauf genommen werden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des „Kölner Stadt-Anzeiger“.
