Am kommenden Dienstag, den 26. Mai, entscheidet der Verfassungsgerichtshof über die von der SPD und den Grünen eingereichte Klage gegen den Kommunalwahltermin.
Ganz gleich, wie das Urteil letztlich ausfallen wird: Die Unterschriftenaktion der NRWSPD für eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl war ein überwältigender Erfolg. 45 000 Bürgerinnen und Bürger setzten mit ihrer Unterschrift ein Zeichen gegen die unverantwortliche Verschwendung von Steuergeldern und eine willkürliche Auslegung von Gerichtsurteilen, die einzig den Interessen der beiden Regierungsparteien CDU und FDP gerecht wird. 45 000 Menschen haben gezeigt, dass sie das mit sich nicht machen lassen wollen. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens will keinen zusätzlichen Wahltermin im Sommer.
Der Kommunalwahltermin war von der Landesregierung per Ministererlass auf den 30. August gelegt worden, nachdem in einem ersten Verfahren die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl für verfassungswidrig erklärt worden war. Außerdem entscheidet der Gerichtshof in Münster zugleich, ob es bei der Wahl für das Amt von Bürgermeistern und Landräten Stichwahlen geben soll.

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Jetzt steht es fest: Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof verhandelt am 5. Mai ab 10.30 Uhr über die zwei Klagen von SPD und Grünen gegen die Kommunalwahl am 30. August und den Wegfall der Stichwahlen. In beiden Verfahren solle voraussichtlich noch im Mai eine Entscheidung verkündet werden, teilte das Gericht am Freitag in Münster mit.
SPD und Grüne wollen den Wegfall der Stichwahlen kippen und eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September erstreiten.
Zur Diskussion um die Münsteraner Verfassungsrichter erklärt der Generalsekretär der NRWSPD, Michael Groschek:

“Die SPD in Nordrhein-Westfalen respektiert die Unabhängigkeit des NRW-Verfassungsgerichtshofs. Wir unterstützen ausdrücklich die jüngste Stellungnahme des Präsidenten des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams. Die bisherige “tradierte richterliche Anstandspflicht” zu parteipolitischen Aktivitäten von Verfassungsrichtern in Nordrhein-Westfalen hat sich bewährt.
Zwei Verfassungsrichter haben in diesem Sinne für sich entsprechende Entscheidungen getroffen und Konsequenzen gezogen.
Es ist vor diesem Hintergrund zwingend, dass nun auch Frau Dauner-Lieb ihre politische Befangenheit erklärt und daraus die notwendigen Konsequenzen zieht.”

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Die NRWSPD klagt zusammen mit den Grünen vor dem Landesverfassungsgerichtshof in Münster gegen den von der Landesregierung für den 30. August festgelegten Kommunalwahltermin.
Vertreten werden die Kläger durch den Münsteraner Verfassungsrechtler Bodo Pieroth. Pieroth sieht den Ausweich-Termin im August als verfassungsrechtlich sehr kritisch an. Die Verfassungsrechtler hatten in dem vorausgegangen Urteil, dass die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl ausschloss, auf den besonderen Stellenwert einer hohen Wahlbeteiligung hingewiesen, so Pieroth. Der Gesetzgeber müsse demnach ein eminentes Interesse an einer hohen Wahlbeteiligung haben, die zu einer größeren Legitimierung der gewählten Vertreter führe und so die Demokratie stärke. Mit einem Wahltermin kurz nach den Sommerferien ist dies nicht gegeben, da dann eine niedrige Wahlbeteiligung zu erwarten sei. Traditionell ist die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen geringer als bei Bundestagswahlen. Mit einer Zusammenlegung der Wahlen kann man deshalb mehr Menschen zur Stimmabgabe für die Kommunalwahl motivieren.
Eine unerträgliche Zumutung für die Bürgerinnen und Bürger ist auch die immense Verschwendung von Steuergeldern, die mit dem Wahltermin im August einhergeht. Die CDU/FDP-Landesregierung widerspricht sich selbst, wenn sie nun die Kommunalwahl für August anberaumt. Denn zuvor waren ihre wesentlichen Argumente für die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl der Wegfall eines dritten Wahltages in diesem Jahr und die damit verbundenen Kostenersparungen. Dazu schreibt die NRZ heute: “Beim Versuch, diesen Doppelwahltag (Bundestags- und Kommunalwahl, A.d.R.) zu verhindern, haben sich CDU und FDP verrannt. Sie wollten weniger Wahltage, produzierten aber einen mehr.”
Ein weiteres Problem besteht in der juristisch nicht korrekten Anberaumung des neuen Wahltermins. Dieser wurde nämlich am Parlament vorbei durch einen Erlass des Innenminsters Ingo Wolf festgelegt. Das ist so nur in sehr engen zeitlichen Grenzen von maximal vier Wochen vor dem Ende der Legislaturperiode möglich, aber generell erst ab 2014, wenn das neue Kommunalwahlgesetz greift. Damit war Wolfs Vorgehensweise unzulässig. Der Kölner Stadtanzeiger kommentiert zu diesem Punkt: “Sollte das Verfassungsgericht auch diesmal gegen die Landesregierung entscheiden, wäre Innenminister Ingo Wolf im Kabinett nicht mehr tragbar. Mit der Parole ‘Augen zu und durch’, die bisher im Pannen-Kabinett von Ministerpräsident Rüttgers galt, wäre dann kein Staat mehr zu machen”.
Höchst problematisch ist auch, dass CDU und FDP mit der Entscheidung des Wahltermins bewusst auf eine niedrige Wahlbeteiligung zu setzen scheinen. Der Kölner Stadtanzeiger verweist auf Vermerke aus dem Innenministerium, “wonach bereits im Jahr 2007 die Generalsekretäre der Regierungsparteien, Hendrik Wüst (CDU) und Christian Lindner (FDP), eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 als politisch nicht erstrebenswert bezeichnet hatten”. Hier wird für den Verfassungsrechtler Bodo Pieroth wiederum das Verbot der Willkür interessant: Der Wahltermin muss fernab jeglicher parteipolitischer Interessen geprüft und vernünftig gewählt werden. Willkür liegt vor, wenn der Termin nachweislich aus parteipolitischen Erwägungen heraus festgelegt wurde.

42millionen.de heißen die Seiten der Grünen gegen den Kommunalwahltermin am 30. August. Auch die Grünen fordern eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September. Unter dem Motto “42 Millionen können mehr! Verändern statt verschleudern” beziehen sie Standpunkt: “Wer sich seine billigen Manöver so viel kosten lässt wie CDU und FDP, der verpulvert nicht nur sinnlos Geld, der schädigt damit auch Demokratie und fördert Politikverdrossenheit”, heißt es dort.
Neben den Hintergründen und einem Blog zu den laufenden Ereignissen finden sich interessante und witzige Features: kleine Abstimmungen zu Fragen wie “hat die CDU Prozessbetrug begangen?” oder etwa die zehn besten Zitate aus der Sondersitzung im Landtag zum Thema. Sehr hübsch auf Platz 3 Horst Becker von den Grünen mit “Nach ihrer Argumentation könnte Schalke behaupten, es sei gestern im Pokal eine Runde weiter gekommen”. Auch die Vorsitzende der NRWSPD, Hannelore Kraft, darf nicht fehlen mit dem Zitat “Egal, ob dieser Minister in guter oder schlechter Verfassung ist - er bewegt sich selten auf dem Boden unserer Verfassung”.
42millionen.de fordert zum Mitmachen auf und fragt: “Was lässt sich mit 42 Millionen alles bewegen?” Hier kann jeder seinen Vorschlag zum besseren Einsatz dieser sinnlos ausgegebenen Unsumme posten: Von der Unterstützung kleiner Vereine bis zur Straßensanierung reichen die Vorschläge.