Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW respektieren - Kommunalwahl am 27. September 2009 durchführen - Landtag muss rechtliche Klarheit herstellen in Verbindung mit Verfassung achten - Mehr Demokratie wagen!
Rede der Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Hannelore Kraft
Anlässlich der Sondersitzung Plenum am 4. März 2009
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
der Landtag muss sich heute in einer Sondersitzung mit dem Thema
Kommunalwahltermin befassen. Anlass ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, wie es bisher in Nordrhein-Westfalen noch nicht vorgekommen ist: Ein Landesgesetz wurde in einem zentralen Punkt als nichtig verworfen, weil es das Demokratieprinzip verletzt. Gleichzeitig muss der Landtag über die Absicht von Regierung und Koalition debattieren, dieses Urteil zu ignorieren und bei der Festlegung des Kommunalwahltermins weiter zu tricksen, um sich einen politischen Vorteil zu verfassen.
Sie wollten ursprünglich die Kommunalwahl Anfang Juni durchführen, sodass zwischen Wahl und Amtsantritt der Ratsmitglieder viereinhalb Monate gelegen hätten. Das hat der VGH Ihnen verboten. Jetzt wollen Sie die Wählerinnen und Wähler zwei Wochen nach den Sommerferien und vier Wochen vor der Bundestagswahl zu einer separaten Kommunalwahl rufen - wissend, dass das zu einer dramatisch niedrigen Wahlbeteiligung führt. Den Kommunen werden Mehrkosten von 42 Millionen Euro entstehen - das haben Sie selbst bei Gericht vorgetragen. Und: Dieser Wahltermin ist wiederum rechtlich umstritten - Klagen und Wahlanfechtungen sind vorprogrammiert. ‘Rede der Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Hannelore Kraft vor dem Landtag NRW’ weiterlesen






