42millionen.de heißen die Seiten der Grünen gegen den Kommunalwahltermin am 30. August. Auch die Grünen fordern eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September. Unter dem Motto “42 Millionen können mehr! Verändern statt verschleudern” beziehen sie Standpunkt: “Wer sich seine billigen Manöver so viel kosten lässt wie CDU und FDP, der verpulvert nicht nur sinnlos Geld, der schädigt damit auch Demokratie und fördert Politikverdrossenheit”, heißt es dort.
Neben den Hintergründen und einem Blog zu den laufenden Ereignissen finden sich interessante und witzige Features: kleine Abstimmungen zu Fragen wie “hat die CDU Prozessbetrug begangen?” oder etwa die zehn besten Zitate aus der Sondersitzung im Landtag zum Thema. Sehr hübsch auf Platz 3 Horst Becker von den Grünen mit “Nach ihrer Argumentation könnte Schalke behaupten, es sei gestern im Pokal eine Runde weiter gekommen”. Auch die Vorsitzende der NRWSPD, Hannelore Kraft, darf nicht fehlen mit dem Zitat “Egal, ob dieser Minister in guter oder schlechter Verfassung ist - er bewegt sich selten auf dem Boden unserer Verfassung”.
42millionen.de fordert zum Mitmachen auf und fragt: “Was lässt sich mit 42 Millionen alles bewegen?” Hier kann jeder seinen Vorschlag zum besseren Einsatz dieser sinnlos ausgegebenen Unsumme posten: Von der Unterstützung kleiner Vereine bis zur Straßensanierung reichen die Vorschläge.
Die Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann, haben am 16.03.2009 eine gemeinsame Klage beider Fraktionen beim NRW-Verfassungsgerichtshof gegen die von CDU und FDP beschlossene Abschaffung der kommunalen Stichwahl in Nordrhein-Westfalen angekündigt. In der Normenkontrollklage werden die Fraktionen vom Verfassungsrechtler Prof. Dr. Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vertreten.
Prof. Dr. Martin Morlok zur Begründung der Klage vor NRW-Verfassungsgerichtshof gegen die Abschaffung der Stichwahl:
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Kraft erklärte dazu: “Die SPD hat die Abschaffung der Stichwahl von Beginn an als undemokratisch und als Trickserei beim Wahlrecht abgelehnt.” In seinem Urteil zur verfassungswidrigen Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl am 7. Juni habe der Verfassungsgerichthof ausdrücklich betont, dass eine hohe Wahlbeteiligung zu einer hohen Legitimation der Gewählten führe. Dies sei ein Ziel mit Verfassungsrang. Am jetzt vorgesehenen Wahltag, dem 30. August, zwei Wochen nach den Sommerferien und vier Wochen vor der Bundestagswahl, werde die Wahlbeteiligung jedoch ganz besonders niedrig sein, warnte die SPD-Fraktionsvorsitzende. Kraft: “Angesichts der neuen Rechtsprechung des VGH und der erneuten Manipulation des Wahltermins halten wir deshalb eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abschaffung der Stichwahl für geboten. Es ist ein Legitimationsdefizit zu befürchten, weil vielfach Bürgermeister und Landräte auch dann ins Amt gelangen können, obwohl die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler nicht für sie gestimmt haben.” ‘Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen klagen vor NRW-Verfassungsgerichtshof gegen Abschaffung der Stichwahl’ weiterlesen