“Die Angst von CDU und FDP vor den Wählerinnen und Wähler muss riesengroß sein. Anders ist nicht zu erklären, dass die Trickserei der Regierungskoalition bei den Kommunalwahl-Terminen weitergeht. Nun planen CDU und FDP offenbar, im nächsten Jahr die Kommunalwahl auf den Europawahltermin vorzuziehen. Das ist demokratischer Unsinn, denn das würde bedeuten, dass die neuen Bürgermeister und Räte bereits im Juni gewählt wären, die alten Räte und Bürgermeister aber noch rund fünf Monate parallel im Amt blieben. Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen völlig undurchsichtige politische Verhältnisse. Dies zeigt: Der schwarz-gelben Koalition in NRW geht es nicht um eine Steigerung der Wahlbeteiligung, sondern allein um einen parteipolitischen Vorteil”, erklärte die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, heute zu entsprechenden Medienberichten.
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Zur repräsentativen Umfrage im Auftrag mehrerer NRW-Regionalzeitungen erklärt Michael Groschek, Generalsekretär der NRWSPD:
„Die Umfrage gibt uns recht: Die Wählerinnen und Wähler in NRW sind eindeutig gegen einen zusätzlichen Wahltermin für die Kommunalwahl. Mehr als zwei Drittel bezeichnen einen separaten Termin als „unzumutbar“ und lehnen die Trickserei von CDU und FDP ab. Sie wollen die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl zusammenlegen, anstatt 42 Millionen Euro an Steuergeldern zu verschwenden.
Wir fordern die Regierung Rüttgers erneut auf, endlich zur Vernunft zu kommen und die Kommunal- mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. Auf unserem Landesparteirat am 7. März 2009 wird auch der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes in NRW, Georg Lampen, anwesend sein und sich ebenfalls gegen die vollkommen unsinnige Verschwendung von Steuergeldern aussprechen.“
„Die SPD-Fraktion hat eine erste Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofes NRW zum Kommunalwahltermin vorgenommen. Für uns ist danach klar: Gegen den jetzt von der Landesregierung vorgesehen Wahltermin am 30. August 2009 gibt es massive rechtliche Bedenken. Die Regierung Rüttgers provoziert weitere juristische Verfahren in Zusammenhang mit der Kommunalwahl. Klagen und Wahlanfechtungen von Bürgern, Kandidaten, Parteien, Städten und Gemeinden sind vorprogrammiert“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Er kündigte an, dass die SPD-Fraktion eine Sondersitzung des Landtags zu dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) NRW beantragen werde.
Als “Sieg der Demokratie” hat die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Münster bezeichnet, die von CDU und FDP beschlossene Vorverlegung der Kommunalwahl auf den 7. Juni für verfassungswidrig zu erklären.
Kraft: “Das NRW-Verfassungsgericht hat die von CDU und FDP geplante Trickserei beim Kommunalwahltermin gestoppt. Das ist eine neue schallende Ohrfeige für Ministerpräsident Rüttgers und seinen Innenminister Wolf.”
Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, erklärte zu der Ankündigung von Innenminister Wolf, den 30. August als neuen Termin für die Kommunalwahl in diesem Jahr vorzuschlagen:
“Die unverschämte Wahltrickserei der Regierung Rüttgers geht weiter. Es muss eigentlich zentrales Ziel der Politik sein, bei Wahlen eine möglichst hohe Wahlbeteiligung und damit auch eine hohe demokratische Legitimation durch die Wählerinnen und Wähler zu erreichen. Doch die Regierung Rüttgers hat für die Kommunalwahl Angst vor einer hohen Wahlbeteiligung und damit im Kern Angst vor der Demokratie. Anders ist nicht zu erklären, dass sie jetzt den Bürgerinnen und Bürgern einen zusätzlichen Wahltermin aufbürdet, anstatt die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl zusammen zu legen. So lag die Wahlbeteiligung der gemeinsamen Bundestags- und Kommunalwahl 1994 bei 81,7 Prozent, während die Wahlbeteiligung der eigenständigen Kommunalwahlen 1999 und 2004 auf 55 beziehungsweise 54,4 Prozent abstürzte.”
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Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW von heute erklärt der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Franz Müntefering:
CDU-Rüttgers und FDP-Wolf, der Ministerpräsident und der Verfassungsminister in Nordrhein-Westfalen haben es nun schriftlich vom Verfassungsgerichtshof NRW:
Die 426 Räte und Kreistage in Nordrhein-Westfalen, die Oberbürgermeister und Bürgermeister, die am 21.10.2009 ihre Ämter antreten sollen, dürfen nicht schon 4 ½ Monate vorher - am 7. Juni - gewählt werden.
Als Lösung bietet sich an und leuchtet schon bisher Demokratinnen und Demokraten sofort ein: Der Termin der Bundestagswahl am 27. September 2009 liegt ideal für eine Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen am selben Tage.
Rüttgers und Wolf müssen ihre Niederlage eingestehen und sollten sofort erklären, dass die Kommunalwahl NRW am 27. September stattfinden wird. Jedes Zögern verstärkt den Eindruck, dass hier bewusst Wahlrecht gebeugt werden soll.
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“Der Streit in der CDU-Landtagsfraktion um einen neuen Kommunalwahltermin ist offen ausgebrochen. Während die eine Seite die sachlichen Argumente für eine Zusammenlegung der Kommunal- und der Bundestagswahl am 27. September 2009 aufgreift, versucht die andere Seite erneut zu tricksen”, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Ralf Jäger.
Nachdem sich bereits der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU im Landtag, Peter Biesenbach, mit den Worten ‘Wir wollen keinen zusätzlichen Wahltermin, weil das zusätzlich 42 Millionen Euro kosten würde. Außerdem wird es immer schwieriger, für mehrere Wahltermine im Jahr genügend Wahlhelfer zu finden’ (Welt am Sonntag, 1. Februar 2009) klar und deutlich im Sinne der Wählerinnen und Wähler ausgesprochen habe, beharre der CDU-Fraktionsvorsitzende Stahl auf getrennte Wahlen. “Herr Stahl hat immer noch seine parteitaktischen Interessen im Blick. Er verspricht sich von der Trennung eine niedrigere Beteiligung an der Kommunalwahl. Ich hoffe, dass sich der demokratische Flügel in der CDU um Herrn Biesenbach gegen diese falschen Interessen durchsetzen wird”, sagte der SPD-Fraktionsvize in Düsseldorf.
Zur Ankündigung von Innenminister Wolf, die Kommunalwahl am 30. August stattfinden zu lassen, erklärt Michael Groschek, Generalsekretär der NRWSPD:
„Nachdem das Landesverfassungsgericht die Vorverlegung der Kommunalwahl auf die Europawahl für verfassungswidrig erklärt hat, geht die Wahltrickserei von CDU und FDP jetzt in die zweite Runde.
Das werden wir nicht zulassen. Wir werden mit Unterschriftenaktionen auf der Straße und im Internet (www.nrwspd.de) Druck auf die Landesregierung ausüben, die Kommunal- mit der Bundestagswahl zusammenzulegen.
Der Wahltermin am 30. August würde mindestens 42 Millionen Euro Mehrkosten verursachen. Wir fordern den Bund der Steuerzahler auf, sich öffentlich für die Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl einzusetzen, um der drohenden Vergeudung einen Riegel vorzuschieben.“