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Video: Pressestatement von Hannelore Kraft zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs

Hannelore Kraft: SPD in NRW respektiert Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs

Die Vorsitzende der NRWSPD und der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, erklärte zu den heutigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs in Münster:

“Die SPD in Nordrhein-Westfalen respektiert die Entscheidungen der NRW-Verfassungsrichter. Sowohl bei der Festlegung des Wahltermins als auch bei der Abschaffung der Stichwahl ging es um die Überprüfung verfassungsrechtlicher Grenzen, die aus unserer Sicht überschritten wurden. Dies vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen, war politisch geboten. Gleichwohl sagen wir: Nicht alles was die Verfassung zulässt, ist auch politisch in Ordnung. Die große Mehrheit der Menschen in NRW will keinen weiteren Wahltermin, der die Steuerzahler auch noch 42 Millionen Euro zusätzlich kostet. Das belegen Umfragen. Und weit über 50.000 Bürgerinnen und Bürger aus Nordrhein-Westfalen haben sich inzwischen auf Unterschriftenlisten gegen einen isolierten Termin für die Kommunalwahl am 30. August ausgesprochen. Festzuhalten bleibt auch, dass die Prozessvertreter der Landesregierung in der mündlichen Anhörung in Münster einräumen mussten, Innenminister Wolf habe bei der Festlegung der Wahltermine stillos gehandelt und erprobte parlamentarische Spielregeln missachtet.

Es ist bedauerlich, dass die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber mit der Abschaffung der Stichwahl einen sehr weiten Ermessensspielraum bei der Wahlgesetzgebung zugebilligt haben. Als SPD in NRW halten wir an der Auffassung fest, dass eine Stichwahl notwendig ist, um ausdrücklich die demokratische Legitimation der zu wählenden Bürgermeister und Landräte zu stärken. Dass diese Sorge vor einer Aushöhlung der kommunalen Demokratie nicht von der Hand zu weisen ist, hat der Verfassungsgerichtshof ausdrücklich gewürdigt. Schließlich hat er den Gesetzgeber angehalten, die Wahlverhältnisse darauf im Blick zu behalten, ob der erforderliche Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig gesichert ist. Auch daher ist sich die SPD zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen einig, dass wir gemeinsam nach der Landtagswahl 2010 die Stichwahl gesetzlich wieder einführen werden.”

Hannelore Kraft: Tricksereien von CDU/FDP bei Wahlterminen gehen weiter

“Die Angst von CDU und FDP vor den Wählerinnen und Wähler muss riesengroß sein. Anders ist nicht zu erklären, dass die Trickserei der Regierungskoalition bei den Kommunalwahl-Terminen weitergeht. Nun planen CDU und FDP offenbar, im nächsten Jahr die Kommunalwahl auf den Europawahltermin vorzuziehen. Das ist demokratischer Unsinn, denn das würde bedeuten, dass die neuen Bürgermeister und Räte bereits im Juni gewählt wären, die alten Räte und Bürgermeister aber noch rund fünf Monate parallel im Amt blieben. Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen völlig undurchsichtige politische Verhältnisse. Dies zeigt: Der schwarz-gelben Koalition in NRW geht es nicht um eine Steigerung der Wahlbeteiligung, sondern allein um einen parteipolitischen Vorteil”, erklärte die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, heute zu entsprechenden Medienberichten.
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Hannelore Kraft: Verfassungsgericht stoppt CDU/FDP-Trickserei beim Kommunalwahltermin - Sieg der Demokratie

Als “Sieg der Demokratie” hat die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Münster bezeichnet, die von CDU und FDP beschlossene Vorverlegung der Kommunalwahl auf den 7. Juni für verfassungswidrig zu erklären.
Kraft: “Das NRW-Verfassungsgericht hat die von CDU und FDP geplante Trickserei beim Kommunalwahltermin gestoppt. Das ist eine neue schallende Ohrfeige für Ministerpräsident Rüttgers und seinen Innenminister Wolf.”

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Hannelore Kraft: Regierung Rüttgers hat Angst vor der Demokratie

Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, erklärte zu der Ankündigung von Innenminister Wolf, den 30. August als neuen Termin für die Kommunalwahl in diesem Jahr vorzuschlagen:

“Die unverschämte Wahltrickserei der Regierung Rüttgers geht weiter. Es muss eigentlich zentrales Ziel der Politik sein, bei Wahlen eine möglichst hohe Wahlbeteiligung und damit auch eine hohe demokratische Legitimation durch die Wählerinnen und Wähler zu erreichen. Doch die Regierung Rüttgers hat für die Kommunalwahl Angst vor einer hohen Wahlbeteiligung und damit im Kern Angst vor der Demokratie. Anders ist nicht zu erklären, dass sie jetzt den Bürgerinnen und Bürgern einen zusätzlichen Wahltermin aufbürdet, anstatt die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl zusammen zu legen. So lag die Wahlbeteiligung der gemeinsamen Bundestags- und Kommunalwahl 1994 bei 81,7 Prozent, während die Wahlbeteiligung der eigenständigen Kommunalwahlen 1999 und 2004 auf 55 beziehungsweise 54,4 Prozent abstürzte.”
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Video: Verfassungsgericht stoppt Wahltrickserei von CDU und FDP

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