Die Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann, haben am 16.03.2009 eine gemeinsame Klage beider Fraktionen beim NRW-Verfassungsgerichtshof gegen die von CDU und FDP beschlossene Abschaffung der kommunalen Stichwahl in Nordrhein-Westfalen angekündigt. In der Normenkontrollklage werden die Fraktionen vom Verfassungsrechtler Prof. Dr. Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vertreten.
Prof. Dr. Martin Morlok zur Begründung der Klage vor NRW-Verfassungsgerichtshof gegen die Abschaffung der Stichwahl:
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Kraft erklärte dazu: “Die SPD hat die Abschaffung der Stichwahl von Beginn an als undemokratisch und als Trickserei beim Wahlrecht abgelehnt.” In seinem Urteil zur verfassungswidrigen Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl am 7. Juni habe der Verfassungsgerichthof ausdrücklich betont, dass eine hohe Wahlbeteiligung zu einer hohen Legitimation der Gewählten führe. Dies sei ein Ziel mit Verfassungsrang. Am jetzt vorgesehenen Wahltag, dem 30. August, zwei Wochen nach den Sommerferien und vier Wochen vor der Bundestagswahl, werde die Wahlbeteiligung jedoch ganz besonders niedrig sein, warnte die SPD-Fraktionsvorsitzende. Kraft: “Angesichts der neuen Rechtsprechung des VGH und der erneuten Manipulation des Wahltermins halten wir deshalb eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abschaffung der Stichwahl für geboten. Es ist ein Legitimationsdefizit zu befürchten, weil vielfach Bürgermeister und Landräte auch dann ins Amt gelangen können, obwohl die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler nicht für sie gestimmt haben.” ‘Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen klagen vor NRW-Verfassungsgerichtshof gegen Abschaffung der Stichwahl’ weiterlesen
“Gegen den heute von Innenminister Wolf per Erlass festgelegten Kommunalwahltermin am 30. August gibt es von Rechtswissenschaftlern massive rechtliche Bedenken. Für uns steht es deshalb außer Frage, dass wir die Vorbehalte juristisch prüfen lassen werden”, kündigte Ralf Jäger, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, an. Bei dem neuen Kommunalwahltermin handele es sich um eine weitere unverschämte Wahltrickserei der Landesregierung, die dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) Nordrhein-Westfalen eindeutig widerspreche. Mit der heutigen Festlegung auf den 30. August nehme Ministerpräsident Rüttgers bewusst weitere juristische Verfahren in Zusammenhang mit der Kommunalwahl in Kauf.
Der VGH habe entschieden, dass die Kommunalwahl im Jahr 2009 noch einmal nach dem alten Recht erfolgen müsse. „Der frühestmögliche Wahltermin nach dem alten Wahlrecht – und übrigens auch nach dem neuen Wahlrecht – ist der 27. September 2009, weil die Wahlperiode der neuen Räte am 21. Oktober 2009 beginnt. Für eine Wahl an diesem Tag und damit für eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl spricht zudem der klare Hinweis des VGH, dass eine höhere Wahlbeteiligung zu einer höheren demokratischen Legitimation der Gewählten führt“, betonte Jäger.
“Der Streit in der CDU-Landtagsfraktion um einen neuen Kommunalwahltermin ist offen ausgebrochen. Während die eine Seite die sachlichen Argumente für eine Zusammenlegung der Kommunal- und der Bundestagswahl am 27. September 2009 aufgreift, versucht die andere Seite erneut zu tricksen”, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Ralf Jäger.
Nachdem sich bereits der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU im Landtag, Peter Biesenbach, mit den Worten ‘Wir wollen keinen zusätzlichen Wahltermin, weil das zusätzlich 42 Millionen Euro kosten würde. Außerdem wird es immer schwieriger, für mehrere Wahltermine im Jahr genügend Wahlhelfer zu finden’ (Welt am Sonntag, 1. Februar 2009) klar und deutlich im Sinne der Wählerinnen und Wähler ausgesprochen habe, beharre der CDU-Fraktionsvorsitzende Stahl auf getrennte Wahlen. “Herr Stahl hat immer noch seine parteitaktischen Interessen im Blick. Er verspricht sich von der Trennung eine niedrigere Beteiligung an der Kommunalwahl. Ich hoffe, dass sich der demokratische Flügel in der CDU um Herrn Biesenbach gegen diese falschen Interessen durchsetzen wird”, sagte der SPD-Fraktionsvize in Düsseldorf.
Die SPD-Landtagsfraktion hat sich heute einstimmig entschieden, im Wege einer Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof in Münster gegen die Zusammenlegung von Kommunalwahl und Europawahl vorzugehen. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die von dem renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Morlok heute vor der SPD-Landtagsfraktion geäußerten gravierenden Bedenken gegen das Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung. Der große zeitliche Abstand zwischen Kommunalwahl (Anfang Juni 2009) und Amtsantritt der neu gewählten Räte und Bürgermeister (Ende Oktober 2009) sei besonders problematisch, erläuterte Morlok vor der SPD-Landtagsfraktion: “Diese verantwortungsfreie Übergangsphase von bis zu 22 Wochen stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Volkssouveränität dar und verstößt somit gegen das Demokratieprinzip in der Landesverfassung.”
“Für die amtierenden Räte und Bürgermeister ist das eine unerträgliche Situation. Sie sind ihrer Legitimation beraubt und müssen trotzdem noch Entscheidungen für ihre Kommune treffen”, beschrieb der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Hans-Willi Körfges die Lage. ‘SPD-Landtagsfraktion klagt gegen Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl’ weiterlesen