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Bund der Steuerzahler (BdSt) lehnt gesonderten Kommunalwahltermin ab

Landesregierung nimmt den Bürger nicht ernst!
Anlässlich eines Referats auf der Sitzung des Landesparteirates der NRWSPD am 7. März 2009 forderte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler NRW (BdSt NRW), Georg Lampen, die Landesregierung auf, den Termin der Kommunalwahl mit dem der Bundestagswahl am 27. September zusammen zu legen.

Der von der Landesregierung festgesetzte gesonderte Wahltermin am 30. August werde von der überwiegenden Mehrheit der Steuerzahler wegen der damit verbundenen zusätzlichen Kosten abgelehnt. Nach Berechnungen des Statistischen Ausschusses des Deutschen Städtetages und einer Vollkostenrechnung der Stadt Dortmund geht der BdSt NRW davon aus, dass die Mehrkosten rund 40 bis 42 Millionen Euro betragen. Zudem seien drei Wahlgänge eine unnötige Zumutung für die Bürger und die verantwortlichen Wahlorganisatoren.

Entschieden wies Lampen die Behauptung einiger Politiker zurück, die Bürger könnten bei einer Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl nicht zwischen Bundesthemen und kommunalen Themen unterscheiden. Dies sei eine Missachtung und Verhöhnung des Bürgers als Volkssouverän, denn die letzte gemeinsame Wahl 1994 habe sehr wohl gezeigt, dass zwischen beiden Wahlen differenziert entschieden worden ist. Dies zeigen die jeweils unterschiedlichen Wahlergebnisse für die Parteien bezogen auf die Bundestagswahl und Kommunalwahl.

Referat des Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler NRW, Georg Lampen, vor dem Parteirat der NRWSPD

Wir lassen den Kommunalwahltermin juristisch prüfen

“Gegen den heute von Innenminister Wolf per Erlass festgelegten Kommunalwahltermin am 30. August gibt es von Rechtswissenschaftlern massive rechtliche Bedenken. Für uns steht es deshalb außer Frage, dass wir die Vorbehalte juristisch prüfen lassen werden”, kündigte Ralf Jäger, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, an. Bei dem neuen Kommunalwahltermin handele es sich um eine weitere unverschämte Wahltrickserei der Landesregierung, die dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) Nordrhein-Westfalen eindeutig widerspreche. Mit der heutigen Festlegung auf den 30. August nehme Ministerpräsident Rüttgers bewusst weitere juristische Verfahren in Zusammenhang mit der Kommunalwahl in Kauf.

Der VGH habe entschieden, dass die Kommunalwahl im Jahr 2009 noch einmal nach dem alten Recht erfolgen müsse. „Der frühestmögliche Wahltermin nach dem alten Wahlrecht – und übrigens auch nach dem neuen Wahlrecht – ist der 27. September 2009, weil die Wahlperiode der neuen Räte am 21. Oktober 2009 beginnt. Für eine Wahl an diesem Tag und damit für eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl spricht zudem der klare Hinweis des VGH, dass eine höhere Wahlbeteiligung zu einer höheren demokratischen Legitimation der Gewählten führt“, betonte Jäger.

NRWSPD startet Plakatkampagne

Plakat Schluss mit der Wahltrickserei

Plakat Schluss mit der Wahltrickserei

Die NRWSPD hat heute eine Plakatkampagne für die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl gestartet. Hannelore Kraft, Vorsitzende der NRWSPD, und Michael Groschek, Generalsekretär der NRWSPD, enthüllten bei einem Pressetermin das erste Plakat vor dem Parteihaus in der Kavalleriestraße in Düsseldorf.

In den nächsten Tagen werden rund 10.000 Plakate in ganz NRW geklebt und über 300.000 Postkarten verteilt werden.

Hier das Plakat- und Postkartenmotiv zum herunterladen:

Plakatmotiv Zusammenlegung Kommunal- und Bundestagswahl

Verschiebung des NRW-Tages ist peinliche Posse

Zur Vorverlegung des NRW-Tages erklärt Michael Groschek, Generalsekretär der NRWSPD:

„Aufgrund der Weigerung der CDU/FDP-Landesregierung, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl zusammenzulegen, muss der NRW-Tag zwei Monate vorverlegt werden. Eine peinliche Posse für die Regierung Rüttgers. Ein lange angekündigtes Fest fällt dem Machtpoker der Landesregierung zum Opfer. Nicht das Fest, sondern die Kommunalwahl hätte verschoben werden müssen. Und zwar auf den 27. September, den Tag der Bundestagswahl.

Zu den 42 Millionen Euro verschwendeter Steuergelder kommen jetzt zusätzliche Kosten auf die öffentliche Hand und die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu. Die Regierung Rüttgers muss endlich Vernunft annehmen und ihre Taktiererei mit dem Wahltermin beenden!“

Kommunalkonvent der NRWSPD und der SGK in NRW

Mehr als 500 Kandidatinnen und Kandidaten der SPD für die Kommunalwahl trafen sich am 28.02.2009 in der Zeche Hansemann in Dortmund zum Kommunalkonvent der NRWSPD und der SGK in Nordrhein-Westfalen.

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Bei der Podiumsdiskussion mit Hannelore Kraft, Vorsitzende der NRWSPD, und Frank Baranowski, SGK-Landesvorsitzender und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, stand die Verschiebung des Kommunalwahltermins im Mittelpunkt. Hannelore Kraft betonte, es sei richtig gewesen, zu klagen. „Wir haben die Trickserei der CDU/FDP-Landesregierung offengelegt.“ Hannelore Kraft kündigte an, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen. „Die Kommunalwahl muss mit der Bundestagswahl zusammengelegt werden.“ 42 Millionen Euro für einen separaten Wahltermin zu verschwenden sei „idiotisch“, so Kraft.

Den Menschen müsse klargemacht werden, dass die Landesregierung erneut versuche zu tricksen. „Daher haben wir eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen und eine Plakatkampagne aufgelegt. Helft mit, den Menschen in diesem Land die Tricksereien von Rüttgers und Wolf deutlich zu machen!,“ appelierte Kraft.

Frank Baranowski machte auf die enormen Kosten aufmerksam, die die Kommunen für einen zusätzlichen Wahltermin aufbringen müssten. „Eine Landesregierung, die die Menschen so behandelt, muss die rote Karte kriegen. Entweder ein zweites Mal vom Verfassungsgericht oder spätestens bei der nächsten Landtagswahl. Ich werde nicht aufhören, den Menschen in Gelsenkirchen deutlich zu machen, was ich alles mit 500.000 Euro in der Stadt tun könnte“, so Baranowski.

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Franz Müntefering sprach sich in seiner Rede ebenfalls für eine Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl aus. Die Landesregierung betreibe nicht nur Trickserei, „da wird die Demokratie gebeugt“, so Müntefering. „Das ist ein Verstoß gegen den demokratischen Grundgedanken an sich und das aus rein wahltaktischen Gründen.“

Man dürfe den 30. August als Kommunalwahltermin nicht hinnehmen, so Müntefering. „Unser Ziel ist die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl. Ansonsten verweise ich auf den Artikel 62 der Landesverfassung: Der Ministerpräsident und die Minister dürfen jederzeit freiwillig zurücktreten.“

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Zum Abschluss der Veranstaltung ließen Hannelore Kraft und Franz Müntefering zusammen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmer rund 500 rote Luftballons in den Dortmunder Himmel steigen. Auf der dazugehörigen Postkarte wird die Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl gefordert. Die Postkarten sollen unterschrieben an Ministerpräsident Jürgen Rüttgers geschickt werden.
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Hannelore Kraft: Tricksereien von CDU/FDP bei Wahlterminen gehen weiter

“Die Angst von CDU und FDP vor den Wählerinnen und Wähler muss riesengroß sein. Anders ist nicht zu erklären, dass die Trickserei der Regierungskoalition bei den Kommunalwahl-Terminen weitergeht. Nun planen CDU und FDP offenbar, im nächsten Jahr die Kommunalwahl auf den Europawahltermin vorzuziehen. Das ist demokratischer Unsinn, denn das würde bedeuten, dass die neuen Bürgermeister und Räte bereits im Juni gewählt wären, die alten Räte und Bürgermeister aber noch rund fünf Monate parallel im Amt blieben. Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen völlig undurchsichtige politische Verhältnisse. Dies zeigt: Der schwarz-gelben Koalition in NRW geht es nicht um eine Steigerung der Wahlbeteiligung, sondern allein um einen parteipolitischen Vorteil”, erklärte die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, heute zu entsprechenden Medienberichten.
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Regierung Rüttgers muss endlich zur Vernunft kommen

Zur repräsentativen Umfrage im Auftrag mehrerer NRW-Regionalzeitungen erklärt Michael Groschek, Generalsekretär der NRWSPD:

„Die Umfrage gibt uns recht: Die Wählerinnen und Wähler in NRW sind eindeutig gegen einen zusätzlichen Wahltermin für die Kommunalwahl. Mehr als zwei Drittel bezeichnen einen separaten Termin als „unzumutbar“ und lehnen die Trickserei von CDU und FDP ab. Sie wollen die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl zusammenlegen, anstatt 42 Millionen Euro an Steuergeldern zu verschwenden.

Wir fordern die Regierung Rüttgers erneut auf, endlich zur Vernunft zu kommen und die Kommunal- mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. Auf unserem Landesparteirat am 7. März 2009 wird auch der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes in NRW, Georg Lampen, anwesend sein und sich ebenfalls gegen die vollkommen unsinnige Verschwendung von Steuergeldern aussprechen.“

Massive rechtliche Bedenken gegen Kommunalwahl am 30. August - Sondersitzung des Landtags

„Die SPD-Fraktion hat eine erste Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofes NRW zum Kommunalwahltermin vorgenommen. Für uns ist danach klar: Gegen den jetzt von der Landesregierung vorgesehen Wahltermin am 30. August 2009 gibt es massive rechtliche Bedenken. Die Regierung Rüttgers provoziert weitere juristische Verfahren in Zusammenhang mit der Kommunalwahl. Klagen und Wahlanfechtungen von Bürgern, Kandidaten, Parteien, Städten und Gemeinden sind vorprogrammiert“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Er kündigte an, dass die SPD-Fraktion eine Sondersitzung des Landtags zu dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) NRW beantragen werde.

Hannelore Kraft: Verfassungsgericht stoppt CDU/FDP-Trickserei beim Kommunalwahltermin - Sieg der Demokratie

Als “Sieg der Demokratie” hat die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Münster bezeichnet, die von CDU und FDP beschlossene Vorverlegung der Kommunalwahl auf den 7. Juni für verfassungswidrig zu erklären.
Kraft: “Das NRW-Verfassungsgericht hat die von CDU und FDP geplante Trickserei beim Kommunalwahltermin gestoppt. Das ist eine neue schallende Ohrfeige für Ministerpräsident Rüttgers und seinen Innenminister Wolf.”

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Kommunalpolitiker fordern Innenminister auf: „Kommunal- und Bundestagswahl zusammenlegen!“

„Die Trickserei muss ein Ende haben, fordert SGK-Landesvorsitzender Frank Baranowski, „die Kommunalwahlen müssen nun zwingend mit der Bundestagswahl zusammengelegt werden.“ Alles andere sei gegenüber dem Bürger weder verfassungsrechtlich noch organisatorisch und finanziell zu begründen.

Baranowski stellt fest:

  • Es gebietet die Achtung vor dem Verfassungsgerichtshof, dass der Wahltermin nicht erneut aus parteitaktischen Gründen festgelegt wird, sondern jetzt das Ziel einer hohen Wahlbeteiligung verfolgt werde.
  • Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht zum Spielball parteipolitischer Interessen gemacht werden.
  • Die Kommunen können keinen weiteren Wahltermin schultern, wenn in kürzester Zeit zwei Wahlen an verschiedenen Sonntagen durchgeführt werden müssen. „Alleine die ehrenamtlichen Wahlhelfer zu finden, wird immer schwieriger“, weiß Baranowski als Oberbürgermeister von Gelsenkirchen aus der Praxis.
  • Ein weiterer Termin ist reine Geldverschwendung. Die Landesregierung selbst hat auf die hohen Kosten von über 40 Mio. Euro hingewiesen.

Innenminister Wolf sei nun nach dem Gesetz verpflichtet, einen neuen Termin für die Kommunalwahl festzulegen.

Der Vorsitzende der SGK erwartet hierbei, dass partei- und machtpolitisches Kalkül dieses Mal hinten anstehen und jetzt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entschieden werde. „Eine andere Entscheidung, als eine Zusammenlegung der Wahlen, würde der Politikverdrossenheit nur weiter Vorschub leisten“, prophezeit Baranowski.

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