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Video: Pressestatement von Hannelore Kraft zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs

Hannelore Kraft: SPD in NRW respektiert Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs

Die Vorsitzende der NRWSPD und der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, erklärte zu den heutigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs in Münster:

“Die SPD in Nordrhein-Westfalen respektiert die Entscheidungen der NRW-Verfassungsrichter. Sowohl bei der Festlegung des Wahltermins als auch bei der Abschaffung der Stichwahl ging es um die Überprüfung verfassungsrechtlicher Grenzen, die aus unserer Sicht überschritten wurden. Dies vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen, war politisch geboten. Gleichwohl sagen wir: Nicht alles was die Verfassung zulässt, ist auch politisch in Ordnung. Die große Mehrheit der Menschen in NRW will keinen weiteren Wahltermin, der die Steuerzahler auch noch 42 Millionen Euro zusätzlich kostet. Das belegen Umfragen. Und weit über 50.000 Bürgerinnen und Bürger aus Nordrhein-Westfalen haben sich inzwischen auf Unterschriftenlisten gegen einen isolierten Termin für die Kommunalwahl am 30. August ausgesprochen. Festzuhalten bleibt auch, dass die Prozessvertreter der Landesregierung in der mündlichen Anhörung in Münster einräumen mussten, Innenminister Wolf habe bei der Festlegung der Wahltermine stillos gehandelt und erprobte parlamentarische Spielregeln missachtet.

Es ist bedauerlich, dass die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber mit der Abschaffung der Stichwahl einen sehr weiten Ermessensspielraum bei der Wahlgesetzgebung zugebilligt haben. Als SPD in NRW halten wir an der Auffassung fest, dass eine Stichwahl notwendig ist, um ausdrücklich die demokratische Legitimation der zu wählenden Bürgermeister und Landräte zu stärken. Dass diese Sorge vor einer Aushöhlung der kommunalen Demokratie nicht von der Hand zu weisen ist, hat der Verfassungsgerichtshof ausdrücklich gewürdigt. Schließlich hat er den Gesetzgeber angehalten, die Wahlverhältnisse darauf im Blick zu behalten, ob der erforderliche Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig gesichert ist. Auch daher ist sich die SPD zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen einig, dass wir gemeinsam nach der Landtagswahl 2010 die Stichwahl gesetzlich wieder einführen werden.”

Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen klagen vor NRW-Verfassungsgerichtshof gegen Abschaffung der Stichwahl

Die Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann, haben am 16.03.2009 eine gemeinsame Klage beider Fraktionen beim NRW-Verfassungsgerichtshof gegen die von CDU und FDP beschlossene Abschaffung der kommunalen Stichwahl in Nordrhein-Westfalen angekündigt. In der Normenkontrollklage werden die Fraktionen vom Verfassungsrechtler Prof. Dr. Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vertreten.

Prof. Dr. Martin Morlok zur Begründung der Klage vor NRW-Verfassungsgerichtshof gegen die Abschaffung der Stichwahl:

Die SPD-Fraktionsvorsitzende Kraft erklärte dazu:
“Die SPD hat die Abschaffung der Stichwahl von Beginn an als undemokratisch und als Trickserei beim Wahlrecht abgelehnt.” In seinem Urteil zur verfassungswidrigen Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl am 7. Juni habe der Verfassungsgerichthof ausdrücklich betont, dass eine hohe Wahlbeteiligung zu einer hohen Legitimation der Gewählten führe. Dies sei ein Ziel mit Verfassungsrang. Am jetzt vorgesehenen Wahltag, dem 30. August, zwei Wochen nach den Sommerferien und vier Wochen vor der Bundestagswahl, werde die Wahlbeteiligung jedoch ganz besonders niedrig sein, warnte die SPD-Fraktionsvorsitzende. Kraft: “Angesichts der neuen Rechtsprechung des VGH und der erneuten Manipulation des Wahltermins halten wir deshalb eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abschaffung der Stichwahl für geboten. Es ist ein Legitimationsdefizit zu befürchten, weil vielfach Bürgermeister und Landräte auch dann ins Amt gelangen können, obwohl die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler nicht für sie gestimmt haben.”
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Wir lassen den Kommunalwahltermin juristisch prüfen

“Gegen den heute von Innenminister Wolf per Erlass festgelegten Kommunalwahltermin am 30. August gibt es von Rechtswissenschaftlern massive rechtliche Bedenken. Für uns steht es deshalb außer Frage, dass wir die Vorbehalte juristisch prüfen lassen werden”, kündigte Ralf Jäger, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, an. Bei dem neuen Kommunalwahltermin handele es sich um eine weitere unverschämte Wahltrickserei der Landesregierung, die dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) Nordrhein-Westfalen eindeutig widerspreche. Mit der heutigen Festlegung auf den 30. August nehme Ministerpräsident Rüttgers bewusst weitere juristische Verfahren in Zusammenhang mit der Kommunalwahl in Kauf.

Der VGH habe entschieden, dass die Kommunalwahl im Jahr 2009 noch einmal nach dem alten Recht erfolgen müsse. „Der frühestmögliche Wahltermin nach dem alten Wahlrecht – und übrigens auch nach dem neuen Wahlrecht – ist der 27. September 2009, weil die Wahlperiode der neuen Räte am 21. Oktober 2009 beginnt. Für eine Wahl an diesem Tag und damit für eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl spricht zudem der klare Hinweis des VGH, dass eine höhere Wahlbeteiligung zu einer höheren demokratischen Legitimation der Gewählten führt“, betonte Jäger.

Massive rechtliche Bedenken gegen Kommunalwahl am 30. August - Sondersitzung des Landtags

„Die SPD-Fraktion hat eine erste Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofes NRW zum Kommunalwahltermin vorgenommen. Für uns ist danach klar: Gegen den jetzt von der Landesregierung vorgesehen Wahltermin am 30. August 2009 gibt es massive rechtliche Bedenken. Die Regierung Rüttgers provoziert weitere juristische Verfahren in Zusammenhang mit der Kommunalwahl. Klagen und Wahlanfechtungen von Bürgern, Kandidaten, Parteien, Städten und Gemeinden sind vorprogrammiert“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Er kündigte an, dass die SPD-Fraktion eine Sondersitzung des Landtags zu dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) NRW beantragen werde.

Kommunalpolitiker fordern Innenminister auf: „Kommunal- und Bundestagswahl zusammenlegen!“

„Die Trickserei muss ein Ende haben, fordert SGK-Landesvorsitzender Frank Baranowski, „die Kommunalwahlen müssen nun zwingend mit der Bundestagswahl zusammengelegt werden.“ Alles andere sei gegenüber dem Bürger weder verfassungsrechtlich noch organisatorisch und finanziell zu begründen.

Baranowski stellt fest:

  • Es gebietet die Achtung vor dem Verfassungsgerichtshof, dass der Wahltermin nicht erneut aus parteitaktischen Gründen festgelegt wird, sondern jetzt das Ziel einer hohen Wahlbeteiligung verfolgt werde.
  • Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht zum Spielball parteipolitischer Interessen gemacht werden.
  • Die Kommunen können keinen weiteren Wahltermin schultern, wenn in kürzester Zeit zwei Wahlen an verschiedenen Sonntagen durchgeführt werden müssen. „Alleine die ehrenamtlichen Wahlhelfer zu finden, wird immer schwieriger“, weiß Baranowski als Oberbürgermeister von Gelsenkirchen aus der Praxis.
  • Ein weiterer Termin ist reine Geldverschwendung. Die Landesregierung selbst hat auf die hohen Kosten von über 40 Mio. Euro hingewiesen.

Innenminister Wolf sei nun nach dem Gesetz verpflichtet, einen neuen Termin für die Kommunalwahl festzulegen.

Der Vorsitzende der SGK erwartet hierbei, dass partei- und machtpolitisches Kalkül dieses Mal hinten anstehen und jetzt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entschieden werde. „Eine andere Entscheidung, als eine Zusammenlegung der Wahlen, würde der Politikverdrossenheit nur weiter Vorschub leisten“, prophezeit Baranowski.

Streit in der CDU um Kommunalwahltermin offen ausgebrochen

“Der Streit in der CDU-Landtagsfraktion um einen neuen Kommunalwahltermin ist offen ausgebrochen. Während die eine Seite die sachlichen Argumente für eine Zusammenlegung der Kommunal- und der Bundestagswahl am 27. September 2009 aufgreift, versucht die andere Seite erneut zu tricksen”, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Ralf Jäger.

Nachdem sich bereits der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU im Landtag, Peter Biesenbach, mit den Worten ‘Wir wollen keinen zusätzlichen Wahltermin, weil das zusätzlich 42 Millionen Euro kosten würde. Außerdem wird es immer schwieriger, für mehrere Wahltermine im Jahr genügend Wahlhelfer zu finden’ (Welt am Sonntag, 1. Februar 2009) klar und deutlich im Sinne der Wählerinnen und Wähler ausgesprochen habe, beharre der CDU-Fraktionsvorsitzende Stahl auf getrennte Wahlen. “Herr Stahl hat immer noch seine parteitaktischen Interessen im Blick. Er verspricht sich von der Trennung eine niedrigere Beteiligung an der Kommunalwahl. Ich hoffe, dass sich der demokratische Flügel in der CDU um Herrn Biesenbach gegen diese falschen Interessen durchsetzen wird”, sagte der SPD-Fraktionsvize in Düsseldorf.

DGB NRW: Ein zusätzlicher Wahltermin ist den Beschäftigten in den Kommunen nicht zuzumuten

Zu den Konsequenzen der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen erklärte Guntram Schneider, der Vorsitzende des DGB NRW, heute in Düsseldorf:

„Sinnvoll ist es jetzt, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27.September zu koppeln. Einen zusätzlichen Wahltermin Ende August dagegen lehne ich ab. Dies wäre nicht nur angesichts der Wirtschaftskrise eine unverantwortliche Verschwendung von öffentlichen Mitteln, sondern auch eine große Belastung für die Beschäftigten in den Kommunen, die schon zwei Wahlen im Juni und im September organisieren müssen. Deshalb appelliere ich an die Landesregierung bei der Festlegung eines neuen Termins auch darauf Rücksicht zunehmen, dass den Beschäftigten in den Kommunen ein neuer Wahltermin unmittelbar nach der Sommerpause nicht zuzumuten ist.“

SPD-Landtagsfraktion klagt gegen Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl

Die SPD-Landtagsfraktion hat sich heute einstimmig entschieden, im Wege einer Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof in Münster gegen die Zusammenlegung von Kommunalwahl und Europawahl vorzugehen. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die von dem renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Morlok heute vor der SPD-Landtagsfraktion geäußerten gravierenden Bedenken gegen das Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung. Der große zeitliche Abstand zwischen Kommunalwahl (Anfang Juni 2009) und Amtsantritt der neu gewählten Räte und Bürgermeister (Ende Oktober 2009) sei besonders problematisch, erläuterte Morlok vor der SPD-Landtagsfraktion: “Diese verantwortungsfreie Übergangsphase von bis zu 22 Wochen stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Volkssouveränität dar und verstößt somit gegen das Demokratieprinzip in der Landesverfassung.”

“Für die amtierenden Räte und Bürgermeister ist das eine unerträgliche Situation. Sie sind ihrer Legitimation beraubt und müssen trotzdem noch Entscheidungen für ihre Kommune treffen”, beschrieb der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Hans-Willi Körfges die Lage.
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