Als “Sieg der Demokratie” hat die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Münster bezeichnet, die von CDU und FDP beschlossene Vorverlegung der Kommunalwahl auf den 7. Juni für verfassungswidrig zu erklären.
Kraft: “Das NRW-Verfassungsgericht hat die von CDU und FDP geplante Trickserei beim Kommunalwahltermin gestoppt. Das ist eine neue schallende Ohrfeige für Ministerpräsident Rüttgers und seinen Innenminister Wolf.”
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Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, erklärte zu der Ankündigung von Innenminister Wolf, den 30. August als neuen Termin für die Kommunalwahl in diesem Jahr vorzuschlagen:
“Die unverschämte Wahltrickserei der Regierung Rüttgers geht weiter. Es muss eigentlich zentrales Ziel der Politik sein, bei Wahlen eine möglichst hohe Wahlbeteiligung und damit auch eine hohe demokratische Legitimation durch die Wählerinnen und Wähler zu erreichen. Doch die Regierung Rüttgers hat für die Kommunalwahl Angst vor einer hohen Wahlbeteiligung und damit im Kern Angst vor der Demokratie. Anders ist nicht zu erklären, dass sie jetzt den Bürgerinnen und Bürgern einen zusätzlichen Wahltermin aufbürdet, anstatt die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl zusammen zu legen. So lag die Wahlbeteiligung der gemeinsamen Bundestags- und Kommunalwahl 1994 bei 81,7 Prozent, während die Wahlbeteiligung der eigenständigen Kommunalwahlen 1999 und 2004 auf 55 beziehungsweise 54,4 Prozent abstürzte.”
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Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW von heute erklärt der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Franz Müntefering:
CDU-Rüttgers und FDP-Wolf, der Ministerpräsident und der Verfassungsminister in Nordrhein-Westfalen haben es nun schriftlich vom Verfassungsgerichtshof NRW:
Die 426 Räte und Kreistage in Nordrhein-Westfalen, die Oberbürgermeister und Bürgermeister, die am 21.10.2009 ihre Ämter antreten sollen, dürfen nicht schon 4 ½ Monate vorher - am 7. Juni - gewählt werden.
Als Lösung bietet sich an und leuchtet schon bisher Demokratinnen und Demokraten sofort ein: Der Termin der Bundestagswahl am 27. September 2009 liegt ideal für eine Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen am selben Tage.
Rüttgers und Wolf müssen ihre Niederlage eingestehen und sollten sofort erklären, dass die Kommunalwahl NRW am 27. September stattfinden wird. Jedes Zögern verstärkt den Eindruck, dass hier bewusst Wahlrecht gebeugt werden soll.
‘Franz Müntefering: Mehr Demokratie wagen in NRW’ weiterlesen
“Der Streit in der CDU-Landtagsfraktion um einen neuen Kommunalwahltermin ist offen ausgebrochen. Während die eine Seite die sachlichen Argumente für eine Zusammenlegung der Kommunal- und der Bundestagswahl am 27. September 2009 aufgreift, versucht die andere Seite erneut zu tricksen”, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Ralf Jäger.
Nachdem sich bereits der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU im Landtag, Peter Biesenbach, mit den Worten ‘Wir wollen keinen zusätzlichen Wahltermin, weil das zusätzlich 42 Millionen Euro kosten würde. Außerdem wird es immer schwieriger, für mehrere Wahltermine im Jahr genügend Wahlhelfer zu finden’ (Welt am Sonntag, 1. Februar 2009) klar und deutlich im Sinne der Wählerinnen und Wähler ausgesprochen habe, beharre der CDU-Fraktionsvorsitzende Stahl auf getrennte Wahlen. “Herr Stahl hat immer noch seine parteitaktischen Interessen im Blick. Er verspricht sich von der Trennung eine niedrigere Beteiligung an der Kommunalwahl. Ich hoffe, dass sich der demokratische Flügel in der CDU um Herrn Biesenbach gegen diese falschen Interessen durchsetzen wird”, sagte der SPD-Fraktionsvize in Düsseldorf.
Zur Ankündigung von Innenminister Wolf, die Kommunalwahl am 30. August stattfinden zu lassen, erklärt Michael Groschek, Generalsekretär der NRWSPD:
„Nachdem das Landesverfassungsgericht die Vorverlegung der Kommunalwahl auf die Europawahl für verfassungswidrig erklärt hat, geht die Wahltrickserei von CDU und FDP jetzt in die zweite Runde.
Das werden wir nicht zulassen. Wir werden mit Unterschriftenaktionen auf der Straße und im Internet (www.nrwspd.de) Druck auf die Landesregierung ausüben, die Kommunal- mit der Bundestagswahl zusammenzulegen.
Der Wahltermin am 30. August würde mindestens 42 Millionen Euro Mehrkosten verursachen. Wir fordern den Bund der Steuerzahler auf, sich öffentlich für die Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl einzusetzen, um der drohenden Vergeudung einen Riegel vorzuschieben.“
Zu den Konsequenzen der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen erklärte Guntram Schneider, der Vorsitzende des DGB NRW, heute in Düsseldorf:
„Sinnvoll ist es jetzt, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27.September zu koppeln. Einen zusätzlichen Wahltermin Ende August dagegen lehne ich ab. Dies wäre nicht nur angesichts der Wirtschaftskrise eine unverantwortliche Verschwendung von öffentlichen Mitteln, sondern auch eine große Belastung für die Beschäftigten in den Kommunen, die schon zwei Wahlen im Juni und im September organisieren müssen. Deshalb appelliere ich an die Landesregierung bei der Festlegung eines neuen Termins auch darauf Rücksicht zunehmen, dass den Beschäftigten in den Kommunen ein neuer Wahltermin unmittelbar nach der Sommerpause nicht zuzumuten ist.“
Zu der Aussage von Dirk Elbers, die niedrige Wahlbeteiligung sei auch auf die Entkopplung von OB- und Kommunalwahl zurückzuführen, erklärt Michael Groschek, Generalsekretär der NRWSPD:
„Der von nur knapp 23 Prozent der Wahlberechtigten gewählte CDU-Oberbürgermeister in Düsseldorf hat im Interview mit der Rheinischen Post die Katze aus dem Sack gelassen. Seiner Meinung nach ist die niedrige Wahlbeteiligung auch auf die Entkopplung von Kommunal- und OB-Wahl zurückzuführen. Das ist eine Ohrfeige für Jürgen Rüttgers und die Landesregierung, die entsprechende Gesetzesänderungen durchgesetzt haben!
CDU und FDP wollen sich mit ihrer machttaktischen Wahlgesetzänderung ein „Recht auf geringe Wahlbeteiligung“ sichern. Wer zum Machterhalt bewusst auf niedrige Wahlbeteiligung setzt, ist arrogant und demokratiefeindlich.“